Nein, denn ein generelles Umtauschrecht gibt es nicht. Das 14-tägige Widerrufsrecht gibt es z.B., wenn Du im Internet etwas bestellt hast. Allerdings kannst Du die Ware nicht einfach benützen und dann defekt zurücksenden - das geht dann auch nicht.

Grundsätzlich hast Du allerdings zwei Jahre Gewährleistung und meistens auch 1-2 (kann auch mehr sein) Garantie. Heißt: der Händler muss die defekte Ware entgegennehmen, einschicken oder direkt vor Ort umtauschen.

Nach den ersten sechs Monaten ändert sich allerdings etwas, sofern keine Garantie vom Hersteller gewährt wird: dann müsstest Du nämlich beweisen, dass der Fehler von Anfang an bestand. Ich habe den Fachausdruck hierfür vergessen.

Ps: Du musst nur beweisen, dass Du die Ware auch dort gekauft hast. Zeugen können schon ausreichen, allerdings wird der Händler dann murren. Eine Kopie des Kassenbons reicht aber definitiv aus, genau wie eine Kopie des Kontoauszugs.

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