Kann ich kurz gebrauchte Fussballschuhe zurückgeben bzw. Umtausch verlangen?

Schuh - (Recht, Schuhe, Rückgabe)

7 Antworten

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Nein, denn ein generelles Umtauschrecht gibt es nicht. Das 14-tägige Widerrufsrecht gibt es z.B., wenn Du im Internet etwas bestellt hast. Allerdings kannst Du die Ware nicht einfach benützen und dann defekt zurücksenden - das geht dann auch nicht.

Grundsätzlich hast Du allerdings zwei Jahre Gewährleistung und meistens auch 1-2 (kann auch mehr sein) Garantie. Heißt: der Händler muss die defekte Ware entgegennehmen, einschicken oder direkt vor Ort umtauschen.

Nach den ersten sechs Monaten ändert sich allerdings etwas, sofern keine Garantie vom Hersteller gewährt wird: dann müsstest Du nämlich beweisen, dass der Fehler von Anfang an bestand. Ich habe den Fachausdruck hierfür vergessen.

Ps: Du musst nur beweisen, dass Du die Ware auch dort gekauft hast. Zeugen können schon ausreichen, allerdings wird der Händler dann murren. Eine Kopie des Kassenbons reicht aber definitiv aus, genau wie eine Kopie des Kontoauszugs.

sehr gut erklärt, "beweislastumkehr" war das fehlende wort :-) d. h. für dich: bis zu 6 monaten - daumen hoch ab 6 monaten - daumen runter (da jetzt du beweisen musst, dass der fehler von der firma kam und sie nicht mehr, dass er von dir kam)

lg chiller462

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Ein sofortiges Umtauschrecht hast Du nicht. Der Händler hat zwei Versuche (meine ich, weiß ich nicht genau), den Mangel zu beheben (Schuhe an Nike schicken, etc.pp.), bevor Du das Anrecht hast, einen Umtausch vorzunehmen und damit an neue Schuhe zu kommen.

versuch sie umzutauschen. Ich hatte das mal mit Winterstiefeln, da ist mir nach 2 Monaten der Reißverschluss kaputt gegangen und die wurden problemlos umgetauscht.

Der Riss sieht zumindest so aus, als wäre es ein Material- oder Verarbeitungsfehler. Dann hast Du natürlich ein Recht auf einen Umtausch (bzw. Reparatur, aber das dürfte in dem Fall nicht gehen.). Das ist also keine Kulanz, Du hast ein Recht auf einwandfreie Ware. Nur wenn Du den Schaden verursacht hättest (gegen etwas Scharfes getreten), dann natürlich nicht.

Ein Recht auf Umtausch hast Du im Einzelhandel nicht!

Aber in diesem Fall, müsstest Du Erfolg haben, denn auch bei Schuhe und Kleidung, gibt es sowas wie Garantie. D.h. wenn Du sie nur ein oder zweimal anhattest und sie dann schon kaputt gehen, ist es eine Fehlerhafte Verarbeitung.