Du weisst aber schon, was das für eine Seite ist, oder? Die Verkaufen da eine Marke "Swiss Military".

So, nun zur Schweizer Armee: diese Verfügt nicht direkt über eine Marine... das ist wirklich etwas hochgestochen... ABER: das was dort steht ist nicht aus der Luftgegriffen:

Die Schweizer Armee bildet Bootsschützen aus:

Nach der allgemeinen militärischen Grundausbildung, wird der Bootsschütze am Funk, Radar und dem 12.7 mm Bordmaschinengewehr des Patrouillenbootes ausgebildet.

Dabei bildet das Navigieren mit dem Patrouillenboot einen grossen Bestandteil der Ausbildung. Eingeteilt in der einzigen Motorbootkompanie der Armee übernimmt der Bootsschütze unter anderem die Überwachung der schweizerischen Grenzseen. Jedes Jahr braucht die Armee nur rund 20 neue Bootsschützen.

Einige der Bootsschützen werden in der RS auch als Fahrer der Kategorie C1 ausgebildet. Das heisst, sie werden zum Führen von militärischen Fahrzeugen von bis zu 7.5t Gesamtgewicht ausgebildet und führen auch Material- und Personentransporte durch.

So siehts aus... wir "möchten" unsere Grenzen selbst als neutrales Land und mit offenen Grenzen noch bewachen... komisch, nicht? ^^

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Hallo Buessauer

ich arbeite zufälligerweise in einer Heizungs- und Sanitärfirma in der Schweiz... Wir beschäftigen hier auch diverse Temporäre Mitarbeiter über ein Büro. Wir haben sogar noch einen deutschen MA, welcher unter der Woche hier wohnt und so ca. alle zwei Wochen nach Hause fährt.

Folgendes: als deutscher in der Schweiz angestelt, wird dir vom Lohn direkt die Quellensteuer abgezogen. Diese wird nach der höhe deines Verdienstes bemessen und ist auch noch kantonal verschieden. Mit ca. 4'000.-- Lohn zahlst du ca. 240.-- Quellensteuer. Weiter wird dir 5,15% AHV/IV/EO abgezogen, 1,1% ALV, der Beitrag an die Pensionskasse und die Nicht-Berufsunfall-Versicherung sowie eine allfällige Krankentaggeldversicherung.

Passe auf, dass dich ein Zeitbüro nicht nur bloss 3 Monate anstellt. Dies wäre nämlich folgeschwer, dass du während dieser Zeit nichts in eine Pensionskasse einzahlst. (Ist erst ab 3 Mte pflicht). Es gibt aber Büros, die künden nach 3 Monaten und sagen sie müssen eine Änderung im Vertrag vornehmen oder das sei so und stellen dich neu an. Nur damit sie nichts in die Pensionskasse zahlen müssen.

Wenn du es schaffst direkt bei einem Arbeitgeber anzufangen, bis du evt. noch einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt, welcher dir noch Mittagszulagen zusagt.

Für weitere Fragen bin ich dir, soweit ich es kann, gerne behilflich...

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Auf eine OP-Liste gehören nur die Daten zur groben Rechnung, nicht die ganzen Rechnungs-details...

Wir hatten das bis vor kurzem im Geschäft. Du brauchst einfach eine einfache Liste, mit dem Rechnungsdatum, dann die Zahlungsfrist, diese addiert mit dem RG-Dat. gibt das Fälligkeitsdatum. Dann den Empfänger (Kunden-Nr, Firma, Adresse.. usw.) und noch den Betrag.

Das Feld mit dem Fälligkeitsdatum kannst du zum Beispiel noch formatieren, dass wenn es überschritten wird, dass es sich rot färbt. Ev.t brauchst du noch ein Feld Bemerkungen oder Mahnungen... ganz nach belieben. Wenn eine RG bezahlt wird, löschst du sie und buchst sie im Buchhaltungsprogramm.

Ach ja, evt. eine Zelle für die Ausrechnung des Verzugzinses... oder so...

Wenn du willst, kannst du die restlichen Daten wie mein vorgänger beschrieben hat, mit einem Sverweis verknüfpen. Aber Grundsätzlich interessiert mich das in der Buchhaltung nicht, denn es geht hauptsächlich um die Ausstände.

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"In der Deutschschweiz wird die berufliche Grundbildung als Fotograf/in EFZ nich mehr angeboten. Es wurde eine neue 3-jährige Ausbildung geschaffen, die auf einer gestalterischen Vorbildung aufbaut. Ziel ist, dass Fotodesigner und Fotodesignerin gut gerüstet sind für eine erfolgreiche Tätigkeit im heutigen beruflichen Umfeld.."

Quelle: http://www.berufskunde.com/flipbooks/bkch/BKCH_ZS-b/index.html

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