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Hey,
Es kommt auf die Situation an! Aber grundsätzlich geht das, mit schriftlicher Zustimmung von deinen sorgeberechtigten. Das bedeutet das wo du wohnst werden die Leute denke ich mal das erziehungs/ sorege recht haben, und somit das erlauben. Es kann sein das sich das wieder geändert hat, dann tut es mir leid, wenn ich was falsches sage.
Liebe Grüße!