Hey,

Es kommt auf die Situation an! Aber grundsätzlich geht das, mit schriftlicher Zustimmung von deinen sorgeberechtigten. Das bedeutet das wo du wohnst werden die Leute denke ich mal das erziehungs/ sorege recht haben, und somit das erlauben. Es kann sein das sich das wieder geändert hat, dann tut es mir leid, wenn ich was falsches sage.

Liebe Grüße!

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Ich kann Entwarnung geben. Es ist nicht strafbar, sofern keine intimbereich Bilder dabei sind. Wenn du sie eine Bedrohung rein gemacht hast, währe es Erpressung, Nötigung oder Drohung. Aber eigentlich ist kein Problem.

Wenn Sie Hilfe benötigen stehe ich gerne zu Verfügung.

Mit freundlichen Gruß

M. ...

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