Hallo,

das a gibt an, ob du eine Normalparabel, gestreckte eoder gestauchte Parabel hast

a = 1 Normalparabel a1 gestreckt

m nennt dir dir die Verschiebung auf der x Achse

n ist die Verschiebung auf der y Achse Beispiel

y= 2(x-3)(x+2) du hast eine gestreckte Parabel, die nach oben geöffnet ist deren Scheitelpunkt bei (3/2) liegt, also keine Nullstelle.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen

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Hallo,

eine grundsätzliche Bezuschussung, "nur" aufgrund einer Dysklakulie gibt es leider nicht. Es ist möglich über §35a eine Therapie zu  bezuschussen. Dafür muss die Bedingung erfüllt sein, dass "eine seelische Behinderung " droht. Dies bedeutet, dass das Kind unter den Folgen der Dysklakulie so leidet, dass es sozial nicht eingegliedert werden  kann.

Leider setzten die Städte die Voraussetzungen und Genehmigungen so kompliziert, dass viele schon vorher aufgeben. Außerdem kann es vorkommen, dass das Kind noch einmal getestet werden muss, was enormen Stress bedeutet.

Wenn du es prrivat finanzieren kannst, würde ich es dir raten. Es erlkeichtert viel. Und eine gute Therapie für 147€ im Monat ist möglich, weiß ich aus eigener Erfahrung.

Achte beim Vertrag darauf, dass du jederzeit wieder raus kommst. Eine Festlegung auf einen gewissen Zeitraum ist unseriös. Außerdem sollte in der Therapie nicht nur das Rechnen gefördert werden, sondern auch das Kind mit seinen Stärken und seinUmfeld

schau auch mal rein unter www.fil-lerntherapie.de

ich hoffe, ich konnte dir ein wenig weiter helfen

viele grüße

 

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