Hallo Maximilian,
bei mir war das so, dass du dich bei deinem zuständigen Jugendamt melden musst und einen Antrag stellen musst.
Wenn du über 18 Jahre alt bist, dann musst du einen Antrag auf Hilfe für junge Volljährige stellen. Diese Hilfe oder zum Teil auch andere sind Voraussetzung für betreutes Wohnen, da ja auch das Fachpersonal finanziert werden muss.
Ich möchte dich nicht verunsichern, aber oft wird eine stationär betreutes Wohnen vorausgesetzt bevor du eine eigene Wohnung bekommst. Die Menschen müssen dich davor ja erst kennenlernen, da sie einen Eindruck brauchen, ob du dafür geeignet bist. Allerdings kommt das natürlich darauf an, ob die Wohngruppe auf etwas spezialisiert ist. Wenn die Wohngruppe für Menschen mit psychischen Erkrankungen ist, dann gilt eigentlich immer, das was ich geschrieben habe.
Das ist gar nicht so einfach mit dem betreuten Wohnen, aber fang erstmal langsam an. Melde dich am Besten ganz unverbindlich beim Jugendamt und schildere dein Anliegen, die können dir dort sicherlich weiterhelfen und auch unterstützen.
Alternativ gibt es auch Beratungsstellen an die du dich wenden kannst bei Fragen, die mit dem betreuten Wohnen zusammenhängen.
Ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen. Liebe Grüße, Lou