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Musste mich selbst auch mal mit diesem Thema befassen... Das Unternehmen in Deutschland kann die Forderung zwar nicht im Wege der Zwangsvollstreckung eintreiben, allerdings sollte man sich sicher sein, die nächste Zeit nicht nach Holland fahren zu wollen. Denn in Holland kann die Forderung sofort beigetrieben werden, da es sich um eine Steuerforderung handelt. Die Verjährung bei diesen Forderung beträgt um die zwei Jahre…