Was du tun kannst, wenn du krank geschrieben bist, hängt immer von dem Grund der Krankschreibung ab. Was ich damit sagen möchte: Natürlich kannst du mit Kopfschmerzen spazieren gehen. Wenn du krankgeschrieben bist, weil du nicht laufen kannst, dann würde ich Spazieren gehen nur bedingt empfehlen. Du kannst Dir natürlich auch in der Bücherhalle ein Buch ausleihen. Du bist ja nicht tot krank - und wahrscheinlkich recht bald wieder auf dem Dampfer. Man darf recht viel tun, wenn man krank ist (auch einkaufen und so). Nur Feiern, in Kneipen abhängen, in das Kino gehen usw. - ist nur bedingt zu empfehlen. Aber wenn man 6 Monate wegen Burnout oder ähnlichem krankgeschrieben ist, dann darf man auch in ein Kino gehen. Ist nicht so schwarz / weiß.

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Hund kurz nach kleiner OP gestorben

Hallo zusammen!

Mein Hund "Männi" (5,5 Jahre alt) ist am Freitag 08.06.2012 kurz nach einer kleiner OP gestorben. Ihm wurde am After eine Art Tumor entfernt. (Ergebnis kommt erst jetzt am Freitag). Bei den Voruntersuchungen war immer alles Bestens, Kräftiges Herz und starke Lunge. Hatte auch keine Vorerkrankungen. Während der OP war Männi wohl stabil, angeblich hat er kurz vor Ende des Eingriffes Anzeichen des Wachwerdens gezeigt. Das heiß Augenreflex und angefangen zu Schlucken, sodass der TA nochmal Narkose nach gespritzt hat damit er ihn noch nähen kann. Nach der OP hat er ihn in ein Behandlungszimmer gelegt und bescheid gesagt das ich ihn nun mitnehmen könnte. Hab schnell mein Auto geholt und als ich wieder kam, war mein HUnd weg. TA sagte das er einfach aufgehört hat zu Atmen und nun künstlich beatmet wird. Und schon war er wieder weg. Nach wenigen Min kam er wieder und meinte das nun sein Herz schwächer wird und versucht wird mit Herzmassage ihn wieder zu holen. VERGEBENS!!! :-( Der TA könnte sich auch nicht erklären warum Männi aufgehört hat zu Atmen.

Leider haben wir das Gefühl das dieser TA etwas verheimlicht........ Unser Dicker war immer gesund und selbst bei der Kastration bei einem anderen TA, wo wir früher gewohnt haben, sind keine Probleme oder auffälligkeiten aufgetreten.

Nun hätten wir gerne eine Art OP Bericht wo aufgelistet ist was mein Dicker alles an Medikamenten bekommen hat und vorallem wieviel, damit wir das einem unabhängigen TA mal vorlegen können. Aber unser jetzt "ehemaliger" TA hat und nur eine Kopie von der Patientenakte gemacht, wo nix der gleichen drin steht, und sagte noch: Er wäre nicht verpflichtet mir so eine Auskunft zu geben.

Nun meine Fragen:

Stimmt das oder habe ich als Besitzer ein Anrecht auf diesen Einblick? Und wielange nach dem Tot eines Hundes ist eine Obduktion möglich?

Ich hoffe das ich wertvolle TIPPS erhalten, vll sogar von Fachleuten!!!!

Herzlichen Dank schon mal.

IN TIEFER TRAUER Jessy77

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Ich bin leider kein Fachmann und weiß auch gar nicht, ob es außer anderen Tierärzten wirklich Fachleute dafür geben kann. Erstmal aber tut es mir als Hundebesitzer sehr leid sowas zu lesen.

Die Frage ist, ob er Euch keine Rechnung gestellt hat, in welcher ja die verabreichten Medikamente aufgezählt sind, da er für diese i.d.R. ja auch Geld haben möchte. So etwas könnte vielleicht einem anderem Tierarzt heflen das ganze besser zu verstehen.

Ich verstehe wirklich, dass Euch das ganze ans Herz geht, aber es ist fraglich welche Erfolg ihr Euch versprecht von der ganzen Sache. Es ist klar, dass ihr wollt, dass nen Tierarzt wenn er einen Fehler z.B. bei der Auswahl der Narkose oder der Dosierung gemacht hat, diesen zu spüren bekommt. Ich kann Euch jedoch vergewissen, dass der Schadenersatz für ein Tier, welches einer Sache gleichgestellt wird (rein rechtlich natürlich), eher bescheiden ausfällt und Euch Euren Gefährten auch nicht zurück bringt. Ihr könntet natürlich beschwerde oder ähnliches bei der Kammer für Tierärzte einlegen, aber wirklich bringen wird das wahrscheinlich auch nichts.

Sollte es Euch (auch) um die Kosten für den Tierarzt gehen, so wird dieser wenn er einen Fehler gemacht hat wahrscheinlich eh nicht darauf bestehen.

Manchmal ist es gut eine Sache auf sich beruhen zu lassen und damit abzuschließen, Schadenersatz und ähnliches wird Euch noch sehr lange an dieser Sache festhalten lassen und Euch wahrscheinlich mehr wehtun als am Ende dem Tierarzt (wenn er überhaupt einen Fehler gemacht hat).

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Mit einer Auflage wird das schwierig, da es sich dann anfühlt als wäre eine harte Oberfläche auf etwas weichem, son bisschen wie eine Luftmatratze auf der Ostsee.

Aber guck mal: http://www.matratzenauflagen.info/ergebnisse-140.html

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Ich finde es nicht ok, dass dein Hund Mäusebussarde angreift. Diese Tiere stehen unter Naturschutz und sollten nicht durch so einen Eingriff gestört werden.

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