Guten Abend, moeglicherweise kommst Du um eine Strafanzeige gegen den Kumpel nicht umhin. Die Polizei erteilt Dir gerne Rat. Setze Deinem Kumpel vorab per Einschreiben/Rueckschein in Verzug. Setze auch die Daten Deiner vergangenen vergeblichen Aufforderung zur Herausgabe Deines Handys mit in das Einschreiben/Rueckschein und setze Deinem Kumpel eine Herausgabefrist fuer Dein Handy von 14 Tagen. Nehme dann alle moeglichen Beweise wie Kaufquittung und Verpackung mit zur Strafanzeigeerstattung zur Polizei. Auch im Falle, es wuerde stimmen das seine Frau Dein Haendy verkauft hat, bleibt er haftend. Er koennte spaeter seine Frau anzeigen, weil Sie unberechtigterweise Dein Handy verkauft hat. Beide begehen den Strafbestand der unrechtmaessigen Bereicherung fremden Eigentums. Die Bestrafung wird erheblich teurer fuer die beiden als Dein Handy wert ist. Ich arbeite im Rechtswesen und stehe Dir fuer weitere Fragen gerne zur Verfuegung.Lg.Kurt

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