Hallo Zusammen,

ich habe den Thread heute gefunden, da ich aufgrund mehrerer Anfragen ebenso die sanitätsdienstliche Ausbildung exakt die SAN 48 Ausbildung als privater Bildungsanbieter anbieten möchte.

Nach langer Recherche sind die oben aufgeführten antworten zumindest für Baden Württemberg nicht korrekt! Das Innenministerium hat für das HVO System eine Verordnung erlassen die schon seit mehreren Jahren gültig ist. Hierbei ist exakt beschrieben wie Aus- und Fortbildung + in welchem Umfang vom jeweiligen Anbieter umzusetzen ist.

Link:
https://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/i67/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-ErsthelfVBWpP5&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=0#focuspoint

Leider ist nicht beschrieben, um auf die Anfangsfrage zurück zu kommen, wer eine SAN Ausbildung anbieten bzw. durchführen darf. Auch nach mehrmaligem Emailkontakt mit dem Innenministerium, welche Kriterien für eine solche Ermächtigung erfüllt sein müssen, erhalte ich leider seit 2 Jahren keine Antwort!

Hat jemand fundierte / rechtliche Informationen hierzu?

Mit Kollegialen Grüßen eines NFS PA

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