Hallo nightreiter,

die Gerichtskosten werden nach dem Verkehrswert berechnet. Bei einem Verkehrswert von 40.000 € werden die Gerichtskosten 714,00 € betragen + 100,00 € Antragsgebühr + Zustellkosten + Veröffentlichungskosten. Dazu kommen dann aber noch die Gutachterkosten. Das Gericht wird ein eigenes Gutachten in Auftrag geben, es sei denn, alle Miterben einigen sich darauf, das vorhandene Gutachten zu akzeptieren - und das vorhandene Gutachten ist nicht veraltet.

Ein Verkehrswert von 40.000 € ist recht niedrig.

Falls Sie einen Anwalt beauftragen, berechnen sich dessen Gebühren allerdings nicht nach dem gesamten Verkehrswert, sondern nach Ihrer anteiligen Erbquote daran.

Weitergehende Informationen zur Teilungsversteigerung finden Sie unter http://teilungsversteigerung.net/.

Viele Grüße

Ihr Klaus Dreyer

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