Auszug aus § 21 StVO
Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die für das Kind geeignet sind.
Quelle : http://www.kvw-mhm.de/autokindersitze/haeufige-fragen-zum-kindersitz/wie-lange-muessen-kinder-einen-kindersitz-verwenden.html