Der Kassenzettel muss nicht unbedingt vorhanden sein. Wenn man beweisen kann, dass man ein Gerät von einem Händler gekauft hat (z.B. Zeuge, bzw. der Händler oder Verkäufer gibt zu, dass das Gerät von ihm gekauft wurde) steht einem der Garantieanspruch zu (dies lernt jeder Einzelhandelskaufmann in der Ausbildung). Die Bearbeitung der Garantieabwicklung ist zwar dann für den Händler eventuell etwas schwieriger, aber das gehört zu einem guten Service. Eventuell muss man erst mal etwas diskutieren und den Händler auf die Rechtslage aufmerksam machen, aber oft reicht es, wenn sie merken dass der Kunde Ahnung hat.

Ich würde empfehlen einfach mal mit dem Händler zu reden und wenn er "zickt" dann erst auf die Rechtslage hinweisen und nicht gleich aufgeben.

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