Moin,

so wie ich das sehe, zielt deine Frage darauf ab, ob der Noch-Ehemann finanziell einspringen muss, oder? Befinden sich die beiden denn im Trennungsjahr? In dem werden die Finanzen ja autonom von den einzelnen Ehepartnern verwaltet.

Was den Garten selbst angeht: Wurde dieser während der Ehe für die gemeinsame Nutzung innerhalb der ehelichen Lebensgemeinschaft angeschafft? Wenn das der Fall sein sollte, hätte deine Freundin eine eventuelle Chance, aber ich möchte mich da nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Am besten fragt ihr mal bei ihrem Scheidungsanwalt nach, der wird ja eh bei einer Scheidung zwingend benötigt (Anwaltszwang).

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.