Antwort
Bedingungen für die Zulassung: im LK-Bereich: - höchstens zwei der 6 Kurse schlechter als Note 4 (5 Punkte) - insgesamt 70 Punkte (d.h. im Schnitt glatt ausreichend) im GK-Bereich: - höchstens 6 der 22 anzurechnenden GKs schlechter als 4 - insgesamt mindestens 110 Punkte (5 x 22 = 110) Zusatzbedingung: - kein Pflichtkurs Note 6 (0 Punkte)