Frage 1: Besteht oder bestand ein Pachtvertrag ? Frage 2: Waren die Eltern einem Kleingartenverein angeschlossen oder lief alles über die DB ? In dem eventuellen Pachtvertrag müßte alles eingetragen sein. Es ist sehr schwierig ohne einen tieferen Einblick diese Frage zu beantworten.

Lg itella

...zur Antwort

Nun, wenn die Satzung es so ausdrückt wird man nicht viel machen können. Es fehlt folgendes: sind nach vorheriger Anmeldung berechtigt.......". Solltet ihr bei der nächsten Hauptversammlung als Änderung/Antrag einreichen. Eigentlich wird dieses "Eindringen" nur in Notfällen ( Wasserrohrbruch, Feuer, Einbruchspuren) fällig. Und das auch nur bei Abwesendheit des Pächters. So wird es jedenfalls bei uns gemacht. Spreche mal mit anderen Kleingärtnern über einen Antrag zur Satzungsänderung. Kann ja nicht schaden.

Gruß Itella

...zur Antwort

Handschuhe an und mitsamt den umliegenden Blättern absammeln. Diese Raupen mag kein Vogel. Jeden Tag nachschauen und neue Nester entfernen.

Itella

...zur Antwort

Da kann ich nur Raten einen Pflanzbaum zu Kaufen wenn möglich. Es werden wohl einige Jahre ins Land gehen bis der Pflaumenkern keimt und wächst. Wenn überhaupt.

Itella

...zur Antwort

Oma hat absolut Recht. Erstens bekommt der oder die Bäume Nährstoffe. Zweitens freuen sich auch die Regenwürmer. Der Rasen sollte von Blattwerk gesäubert werden.

...zur Antwort

Es geht nicht darum, ob nach einem Radikalschnitt wieder ein Neuwuchs entsteht. Der Buchsbaum muß raus und die Erde abgetragen werden, weil an der Stelle ist und bleibt der Boden verseucht durch abgefallene Blätter verbreitet sich der Keim in der Erde. Falsch wäre an der selben Stelle ohne Bodenerneuerung wieder Pflanzen zu setzen

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.