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Antwort
Ein Türkische Führerschein wird hier nicht umgeschrieben. In den ersten sechs Monaten nach der Einreise in die BRD bei der SVA beantragen. Sechs Monate darf man in Deutschland mit dem Türkischen Führerschein ein Kfz führen, danach muß der Führerschein in einer Fahrschule neu gemacht werden. Also Theoretische und Praktische Prüfung. Einzige unterschied zu normale Fahrausbildung ist, es muß keine Sonderfahrten gemacht werden.