Hallo Beim Erstezen eines vorhandenen Bauteils ist keine Baugenehmigung erforderlich Sollte das neue Bauteil geringfügig abweichen ist das natürlich kein Problem sollte aber aus einem Fenster von 1.01 x 1,01 ein Fenster werden von 1.26 x 2,01 werden dürfte das strenggenommen schon unter Baugenehmigung fallen. sowas sollte man vorher bei der Baubehörde mal vorsichtig abklopfen, dann gibts weniger Probleme. Einzig bei Denkmalschutz muss man das vorher abklären ob Form und Farbe genehm sind Viel Spaß beim Wechseln
Hallo
normalerweise macht ein Architekt keine Statik, das machen Bauingenieure oder Statiker
EFH mit ca. 150000-200.000 Baukosten, da kann man für die einfache Zeichnung / Planung ca. 3000-6000 Euro nennen, Statik ca. 1500-2500 Euro
http://www.hoai.de/ da gibt es einen Rechner der dir das ganze genauer beschreibt
Gruß Horst
Hallo
am besten den Schlitz mit dem selben Material verfüllen wie ursprünglich gedacht
dann gibts keine Probleme mit dem Schallschutz
alternativ Styropor passen in den Schlitz legen, den Rand ein wenig ausklinken und das ganz mit Fertig-Estrich aus dem Baumarkt verfüllen
zur Sicherheit wegen den Fliesen das ganz mit einer Matte Gittex (Kunststoffgefelcht, ca. 10 mm Ratserfläche oder ähnlich) und Flexkleber dünn verspachteln, dann dürfte da auch nichts beim Fliesen legen passieren, da die Matte dann evtl. Spannungen aufnimmt
viel Spaß
Gruß
Horst
Allgemein gesagt ja solange nichts dagegen spricht die Garage muss für eine Überbauung geeignet sein sonst wird es wohl nix und ist die Garage z.Bsp. an der Grenze errichtet wird es schwieriger, da du bei Wohnraum 3 m Abstand zur Grenze brauchst, geht dann also nicht
Frag mal genauer, mit Plan und Massen Gruß Horst