Irgendwie ist offensichtlich, daß (zumindest in Baden-Württemberg) keiner genau weiß, was die vom kommunalen Ordnungsdienst (KOD) dürfen bzw. nicht dürfen. Nach Rücksprache mit Beamten des Vollzugsdienstes ist mir klar geworden, daß oft nicht einmal die Polizeibeamten genau wissen, was die Befugnisse ihrer "Kollegen" vom KOD sind (Stichwort "direkte Eingriffe bei Ordnungswidrigkeiten im fließenden Verkehr") - interessiert die Polizeibeamten auch nicht nicht, da sie vor diesen aufgemotzten "Zettelhexen" eh keinen Respekt haben. Bedenklich ist zudem, wenn das Gerücht kursiert, daß die vom KOD nun auch zum Tragen von Schußwaffen berechtigt seien; das sind Gemeindemitarbeiter, die die Vollzugsbeamten von lästigen Aufgaben befreien sollen und - sind wir mal ehrlich - den Gemeinden ordentlich Geld in die Kasse schaffen sollen.

Ich habe meine Befürchtunge, daß das Unwissen bezüglich der Befugnisse der Angestellten des KOD von Gemeindeverwaltungen/Bürgermeisterämtern bewußt ausgenutzt wird, um unter der Bevölkerung Verwirrung zu stiften und somit aufgrund der Unsicherheit Respekt vor diesen Gemeindeangestellten zu erzwingen. Haben die nicht mittlerweile verdächtig ähnliche Uniformen wie die Vollzugsbeamten? Man darf sich da auch gar nicht von dem immer häufiger unterstellten Beamtenstatus dieser Mitarbeiter täuschen lassen: sie sind keine Beamten, sondern nur Angestellte. Oftmals sind es sowieso nur unzureichend ausgebildete, freiwillige HIlfsarbeiter.

Es ist offensichtlich, daß in diesem Zusammenhang dringend klärende Gerichtsurteile benötigt werden....nicht zuletzt, damit die Gemeinden damit aufhören, die inkassobetriebartigen, rechtlich unausgegorenen Verwarnungsschreiben zu verfassen. Nur, wer hat den Atem und den Mut, sich mit diesen drohenden Behörden anzulegen, die sich ihres Monopolstatus sehr wohl bewußt sind?

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Irgendwie ist offensichtlich, daß (zumindest in Baden-Württemberg) keiner genau weiß, was die vom kommunalen Ordnungsdienst (KOD) dürfen bzw. nicht dürfen. Nach Rücksprache mit Beamten des Vollzugsdienstes ist mir klar geworden, daß oft nicht einmal die Polizeibeamten genau wissen, was die Befugnisse ihrer "Kollegen" vom KOD sind (Stichwort "direkte Eingriffe bei Ordnungswidrigkeiten im fließenden Verkehr") - interessiert die Polizeibeamten auch nicht nicht, da sie vor diesen aufgemotzten "Zettelhexen" eh keinen Respekt haben. Bedenklich ist zudem, wenn das Gerücht kursiert, daß die vom KOD nun auch zum Tragen von Schußwaffen berechtigt seien; das sind Gemeindemitarbeiter, die die Vollzugsbeamten von lästigen Aufgaben befreien sollen und - sind wir mal ehrlich - den Gemeinden ordentlich Geld in die Kasse schaffen sollen.

Ich habe meine Befürchtunge, daß das Unwissen bezüglich der Befugnisse der Angestellten des KOD von Gemeindeverwaltungen/Bürgermeisterämtern etc. bewußt ausgenutzt wird, um unter der Bevölkerung Verwirrung zu stiften und somit aufgrund der Unsicherheit Respekt vor diesen Gemeinde-Angestellten zu erzwingen. Haben die nicht mittlerweile verdächtig ähnliche Uniformen wie die Vollzugsbeamten? Man darf sich da auch gar nicht von dem immer häufiger unterstellten Beamtenstatus dieser Mitarbeiter täuschen lassen: sie sind keine Beamten, sondern nur Angestellte. Oftmals sind es sowieso nur unzureichend ausgebildete, freiwillige HIlfsarbeiter.

Es ist offensichtlich, daß in diesem Zusammenhang dringend klärende Gerichtsurteile benötigt werden....nicht zuletzt, damit die Gemeinden damit aufhören, die inkassobetriebartigen, rechtlich unausgegorenen Verwarnungsschreiben zu verfassen. Nur, wer hat den Atem und den Mut, sich mit diesen drohenden Behörden anzulegen, die sich ihres Monopolstatus sehr wohl bewußt sind?

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