Erstens ist der Junge gerade 17 geworden, mithin noch fast 1 Jahr minderjährig. Bei einer solchen Verwischung der Tatsachen bin ich hinsichtlich der gegebenen Informationen vorsichtig. Das Jugendamt wird in dem Alter bei der geschilderten Sachlage nur bei Untätigkeit oder Unfähigkeit der Eltern das für eine erzieherische Hilfe gegen den erklärten Willen notwendige familiengerichtliche Verfahren anregen.

Bis darüber entschieden ist, ziehen wiederum Monate ins Land. Wenn Sie als Eltern einer Jugendhilfeleistung nicht zustimmen, dann wird es wohl nicht dazu kommen. Fraglich ist, ob eine derartige Weigerung dem Jungen gut tut.

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