private haushalte stellen produktionsfaktoren zur verfühgung in form ihrer arbeitskraft, die von den unternehmen nachgefragt werden und sie konsumieren, die mithilfe der produktionsfaktoren von den unternehmen hergetellten güter und dienstleistungen, wofür sie als gegenleistung gehalt bzw. lohn erhalten.

siehe "einfacher wirtschaftskreislauf"

für privatpersonen gilt das BGB für kaufleute HGB also das war mein senf gruß

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