Um dein eigener Chef zu werden, machst du dich entweder mit einem Gewerbe, beispielsweise dem Handel mit Waren, beziehungsweise einer Dienstleistung selbstständig, oder du wirst freiberuflich tätig. Zu den freien Berufen zählen zum Beispiel Künstler, Musiker, Rechtsanwälte oder Ärzte.

Solltest du ein Gewerbe eröffnen wollen, so musst du dir bei deinem zuständigen Gewerbeamt einen Gewerbeschein besorgen. Willst du dich hingegen in einem Freien Beruf als Existenzgründer behaupten, so reich ein formloses Schreiben an das Finanzamt aus. In beiden Fällen erhältst du einen steuerlichen Erfassungsbogen zugeschickt, in dem du Angaben zu deiner Person und deinem unternehmerischen Handeln machen musst.

Vorab solltest du dir natürlich bestenfalls unter anderem bereits betriebswirtschaftliche Grundlagenkenntnisse besitzen (Recht, Steuern, Werbung, Marketing etc.), dich mit der Finanzierung beschäftigen, dir über eventuelle Fördermaßnahmen im klaren sein, oder die Standortfrage und die Konkurrenzsituation abklärt haben. Tipps und Infos erhältst du beispielsweise durch die IHK oder ein Existenzgründerseminar.

Von Interesse dürfte hierzu auch der folgende Link sein.

http://www.gruenderlexikon.de/magazin/die-10-haufigsten-fehler-vor-der-existenzgrundung?utm_source=gutefrage&utm_medium=link&utm_campaign=rahlf

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Zu der Frage, wie du dich um einen Nebenjob bewerben solltest, wurde schon einiges gesagt. Per Internet, mündlich (wie bereits geschehen) oder schriftlich. Hierbei reicht ein kleiner formloser Text, dass du dich um eine Nebentätigkeit bewirbst. Du kannst hierbei ruhig auf das zuvor bereits geführte Gespräch mit dem Filialleiter Bezug nehmen. Da es sich um einen Nebenjob als Aushilfe handelt, wird der Filialleiter in der Regel auch keinen Lebenslauf, Zeugnisse, oder ähnliches verlangen. Wenn doch, wird er dich danach fragen.

Viel interessanter ist die Frage nach der Entlohnung. Hier kommt in der Regel der Minijob (Verdienst bis 400,00 Euro), oder der Midi-Job (Verdienst 400,01 Euro bis 800,00 Euro) in Betracht. Beim Minijob fallen für dich als “Arbeitnehmer“ keinerlei Abgaben wie beispielsweise Kranken-, oder Rentenversicherung an. Der Arbeitgeber zahlt eine pauschalen Steuersatz. Beim Midi-Job bist du prozentual an den Abgaben beteiligt.

Alles weitere hierzu zeigt der folgende Link:

http://www.gruenderlexikon.de/magazin/was-waren-die-nebenjobs-ohne-steuern-und-versicherungen

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Grundsätzlich gibt es dafür keine Altersbeschränkung. Allerdings entstehen durch die Tätigkeit für Textbroker gewerbliche Einnahmen. Ein Gewerbe anmelden darfst du auf einfachem Wege wiederum nur, wenn du volljährig, also 18 Jahre alt bist. Es ist aber natürlich trotzdem nicht unmöglich. Unter welchen Umständen Minderjährige ein Gewerbe eröffnen kannst, kannst du z. B. hier nachlesen: http://www.gruenderlexikon.de/blog/2010/05/06/durfen-minderjaehrige-ein-gewerbe-eroeffnen-faq-34/

Textbroker ist aber definitiv seriös. Die Bezahlung ist nicht besonders gut, aber es wird zuverlässig ausgezahlt und stets fair bewertet. Diesbezüglich musst du dir also keine Sorgen machen.

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Eine Weiterbildung ist immer eine gute Idee. Ob du das neben deinem Vollzeitjob schaffst, musst du natürlich selbst entscheiden. Das machen auf jeden Fall viele. Du musst halt bereit sein, dass du die Freizeit, die dir nach der Arbeit noch bleibt, mit Lernen verbringst, statt deinen sonstigen Hobbys nachzugehen. Außerdem musst du je nachdem, welchen Studiengang du wählst, eventuell auch deinen Urlaub für Seminare und Prüfungen opfern. Außerdem ist es natürlich auch eine finanzielle Belastung. Aber grundsätzlich spricht überhaupt nichts dagegen, ein Fernstudium neben dem Vollzeitjob zu machen. Wir haben mal einen Artikel zum Thema Fernstudium geschrieben - könnte vielleicht ganz hilfreich für dich sein:

http://www.bwl24.net/blog/2009/09/17/die-5-besten-motivationstipps-fur-ein-erfolgreiches-fernstudium/

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