Der Körper verdrängt soviel cm³ Wasser, wie sein Rauminhalt groß ist. Dabei ist voll kommen unwichtig, aus welchem Material der Körper ist (egal ob Blei oder Pappe). Der Körper muß nur komplett unter Wasser sein.

Wenn man das verdrängte Wasser wiegt, kann man das Volumen des Körpers leicht ermitteln. 1 cm³ Wasser wiegt 1 g. Beträgt das Gewicht des verdrängten Wassers z. B. 10 g, dann wurden 10 cm³ Wasser verdrängt. Somit hat der Rauminhalt des Körpers ein Volumen von 10 cm³.

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Ich füttere meine Schäferhündin zweimal am Tag, also morgens und am späten Nachmittag. Danach sind immer 20 bis 30 Minuten Pause angesagt. Obwohl die Ursachen für eine Magendrehung nicht genau bekannt sind, vermutet man u. a. einen Zusammenhang mit einmaliger Fütterung pro Tag. Damit meine Hündin nicht ihr Futter wie ein Staubsauger verschlingt, findet hier ein Anti-Schlingnapf als Futternapf Verwendung.

http://www.kfuh.de/Allgemein/Klubzeitung/pdf-dateien/323%20Magendrehung.pdf

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Die wichtigsten Werkzeuge beim Programmieren sind immer noch Papier, Bleistift und Radiergummi. Versuche zunächst einmal, Deine Programmidee stichwortartig zu Papier zu bringen. Mache Dir Notizen zu Deinen Gedanken und Einfällen und Skizzen, wie die Programmoberfläche aussehen soll. Dann notiere Dir, wie der Programmablauf sein könnte. Bei manchen Problemen ist es auch hilfreich sich vorzustellen, wie man das Problem selber ohne PC lösen würde. Fertige Dir auch eine ToDo-Liste an, wo Du die einzelnen Punkte nach Erledigung abhaken kannst. Und erst dann fängst Du mit dem Programmieren an ...

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Am Tage der Operation nur ausreichend Wasser anbieten. Kein Futter und keine Leckerlies. Durch die Nachwirkungen der Narkose kotzt er das sonst sofort wieder aus. Es kann sein, daß er das Wasser auch erbricht. Das ist aber nicht so tragisch.

Am Tag nach der Operation darf er sein normales Futter und auch seine Leckerlies ohne Einschränkung wieder haben.

Bei der Wundversorgung durch den Tierarzt gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Der Hund trägt einen Trichter (Halskrause), damit er nicht an die Wunde geht. Der sollte auf jeden Fall nachts und wenn der Hund unbeaufsichtigt ist dran bleiben. Der Hund kann auch mit einem Trichter futtern und Wasser trinken. Er kann damit auch prima schlafen. Der einzige, der dabei leidet, ist nicht der Hund, sondern der Mensch. Daheim rennt der Hund gerne mal mit dem Trichter gegen Türrahmen und Möbelstücke. Ggf. sollte man mögliche Hindernisse (z. B. Bodenvasen) etwas aus dem Weg räumen. So lange der Hund beaufsichtigt ist, kann man den Trichter auch zeitweise entfernen.

  2. Direkt auf die Operationsnaht wird eine Kompresse auf die Haut genäht. Weil dadurch die Wunde trocken bleibt, geht der Hund nicht an die Wunde dran. Er braucht deshalb auch keinen Trichter. Nach drei oder vier Tagen werden die Fäden ohne Narkose gezogen und die Kompresse entfernt. Das tut nicht weh.

In den ersten Tagen nach der Operation den Hund nur an der Leine ausführen. Kein Baden im Fluß oder im Teich. Die Wunde bei und nach Regen vor dem Schmutzwasser schützen (z. B. mit einem Höschen). Nicht toben lassen. Zu anderen Hunden vorsichtshalber etwas auf Abstand gehen. Anfangs kurze Gassirunden, die man aber von Tag zu Tag etwas weiter ausdehnen kann. Treppenbenutzung in den ersten Tagen unbedingt vermeiden. Auch nicht den Hund aufs und runter vom Sofa springen lassen. Das verursacht in der ersten Woche Schmerzen beim Hund.

Die restlichen Maßnahmen erklärt Dir der Tierarzt. Lasse Dir ggf. auch zeigen, wie man den Hund hochheben kann, ohne ihm Schmerzen zu bereiten, damit der Hund auch mal neben Frauchen oder Herrchen auf dem Sofa liegen kann.

Im Übrigen auf Ungewöhnliches achten (Veränderungen an der Wunde, ungewöhnliches Verhalten, Blut usw.). Dann sofort Kontakt mit dem Tierarzt aufnehmen. Lieber einmal zu viel anrufen als einmal zuwenig. Lasse Dir auch eine Telefonnummer geben, wo Du im Notfall anrufen kannst. Denk dran, jetzt ist Ostern, und die Tierarztpraxen haben erst wieder am Dienstag auf.

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Nur bei einem seriösen Züchter kaufen. Hundeeltern anschauen, Papiere zeigen lassen. Außerdem solltest Du auf einen geraden Rücken achten. Schäferhunde mit abfallendem Rücken sind in meinen Augen Qualzuchten. In den ersten Lebensmonaten unbedingt darauf achten, daß der Hund nach Möglichkeit keine Treppen steigt.

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Nichts davon

Es kommt ganz auf das Alter des Hundes und auch auf seine gesundheitliche Verfassung an. Bei Welpen anfangs alle 2 bis 3 Stunden (wegen der Stubenreinheit) für wenige Minuten. Die können das ja auch nicht lange halten. Bei erwachsenen Hunden kann man die Abstände ausdehnen. Bei einem älteren Hund, der nicht mehr so gut laufen kann, kürzere Runden, dafür vielleicht öfter.

Selbst wenn es wieder Zeit für einen Gassirundgang ist, so gibt es doch Wettersituationen, wo man den Rundgang verschieben sollte. Bei Hagel würde ich nie Gassi gehen. Da hätte ich viel zu großen Bammel davor, daß ein Hagelkorn sie am Auge erwischt. Ist gerade ein Gewitter, dann auch nicht, wenn der Hund große Angst davor hat.

Ich bin auch kein großer Freund von starren Gassizeiten. Manchmal hat man gerade zu dem Zeitpunkt z. B. einen Termin beim Zahnarzt. Dann muß man halt den Rundgang nach vorne oder hinten verschieben.

Ich gehe mit meiner Schäferhündin dreimal am Tag für mindestens eine Stunde Gassi. Im Sommer können es auch mal 10 oder 12 Stunden sein: ausgedehnte Spaziergänge auf die Hundewiese mit Einkehr in ein Gartenlokal, Besuch eines Grillfestes bei Freunden im Garten. Zwischen den Rundgängen gibts auch mal kleinere Rundgänge, z. B. wenn ich zum Bäcker gehe, um Brötchen zu holen. Wo meine Schäferhündin mit kann, nehme ich sie immer mit. Ich versuche auch immer, die Runden für den Hund interessant zu gestalten. Also nicht immer den gleichen Weg nehmen. Dazu noch Spieleinlagen usw.

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Werf mal einen Blick ins Gesetzbuch. Dann weißt Du, daß der Halter eines Hundes immer der Dumme ist.

BGB, § 833: http://dejure.org/gesetze/BGB/833.html

"Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde."

Selbst ein eingezäunter Garten mit großen Warnschildern daran schützt Dich nicht davor, dem Einbrecher Schmerzensgeld usw. zahlen zu müssen. Du mußt halt dafür sorgen, daß Dein Hund niemanden beißt. Von dieser oben zitierten Gefährdungshaftung wirst Du nur befreit, wenn Du die erforderliche Sorgfalt beachtet hast. Aber auch da lauern Fallstricke.

Beispiel: Am Zaun bringst Du einen Warnhinweis "Vorsicht - bissiger Hund" an. Damit gibts Du automatisch zu, daß Dein Hund bissig ist. Gerade deshalb wird der gegnerische Anwalt argumentieren, daß Du den Hund besser hättest sichern müssen.

Besser ist es, einen hohen Zaun um das Grundstück. Zauntor (zum Eingang des Hauses) abschließen. Warnschild an den Zaun "Freilaufender Hund. Betreten ohne ausdrückliche Erlaubnis untersagt. Betreten auf eigene Gefahr." Wenn Du Glück hast, kommst Du damit vor Gericht durch. Aber es kann Dir auch passieren, daß der Anwalt des Einbrechers sagt, er könne keinen deutschen Text lesen, weil er Ausländer ist.

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