In einer Werbebotschaft darf nicht wortwörtlich gelogen werden, da es sonst irreführend wäre. Allerdings ist der Werbemarkt einer der wichtigsten überhaupt und dementsprechend wird auch reichlich investiert. Die Werbemacher tasten sich bis zum äußersten vor, bleiben aber, in der Regel, juristisch auf der sicheren Seite. Dein Beispiel mit dem 24H-Schutz ist rein rechtlich auch nicht zu belangen, da in der Werbung nicht darauf hingewiesen wird, wie oft man das Deo anwenden muss, unter welchen Umständen der Schutz wirksam ist etc., damit es auch 24H lang wirkt. Natürlich denkt man im Moment des Werbefilms, dass dies durch einmalige Nutzung geschieht aber was man denken soll und was das Produkt wirklich verspricht sind zweierlei - rechtlich aber korrekt.

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