Vielleicht ist es ja wirklich Schimmel - Reste von Waschpulver und Weichspüler.

Ich hab mal gehört, dass man ab und an mal die Waschmaschine mit Pulver und im Kochwaschgang LEER durchlaufen lassen soll (hab das aber auch erst einmal gemacht)

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Wahrscheinlich ist die Schrift vor dem Brennvorgang aufgetragen worden (soll ja beim Abwaschen auch nicht abgehen) und somit ebenfalls "fest" eingebrannt. Ich würde die Finger davon lassen.

Aber vielleicht fällt ja anderen eine Möglichkeit ein.

Eventuelle Alternative: Serviettentechnik und den Schriftzug überdecken.

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http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesurlaubsgesetz

"Nur für den gesetzlichen Urlaub gilt das Stückelungsverbot des § 7 Abs. 2 BUrlG. Eine dagegen verstoßende Urlaubsgewährung ist unwirksam. Nach § 7 Abs. 2 S. 1 BUrlG ist der gesetzliche Jahresurlaub „zusammenhängend“ zu gewähren. Dies gilt nur dann nicht, wenn „dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen“. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, so sind zumindest 12 Werktage als Urlaub zu gewähren, § 7 Abs. 2 S. 2 BUrlG.

Nach herrschender Auffassung reicht ein bloßer Wunsch des Arbeitnehmers für die Zulässigkeit einer Stückelung nicht aus."

Urlaub dient der Erholung; deshalb sollte er auch zusammenhängend genommen werden.

M.E. ist das alles jedoch eine Frage der Absprache, wahrscheinlich wird Deine Chefin einen guten Grund haben, Dich darauf hinzuweisen - und 2 Wochen am Stück sind doch nur 10 Arbeitstage...bleiben doch noch 12 ;-)

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Vielleicht kann Dir ja dieser Link weiterhelfen:

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/ausbildung/n-r-ausbildung/justizoberwachtmeister/index.html

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Hast Du die Beeren im Supermarkt gekauft? Dann ist die Wahrscheinlichkeit recht groß, dass es "Zuchtbeeren" sind, die nie die freie Natur und schon gar keinen Fuchs gesehen haben. Also mach Dir erst mal keinen Kopf. Der Grauschleier auf den Früchten ist m.E. ganz normal.

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Letztens gab es dazu einen "Bericht" im Fernsehen - da hat der (zukünftige Ex-) Partner den Hund seiner Freundin aus reiner Boshaftigkeit einschläfern lassen. Die Tierärztin hat er überzeugt, weil der Hund angeblich krank sei und er ihn von seinem Leiden erlösen wollte (ansonsten sollte nämlich kein guter TA ein Tier ohne Grund einschläfern). Die junge Frau hat sich dann an einen Anwalt gewandt und sowohl den Freund als auch die TA verklagt.

Also ist der Hinweis an Deinen Vater (nenn es ruhig Drohung) ihn ggf. zu verklagen, gar nicht schlecht.

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