kann arbeitgeber mich zwingen urlaub 2 wochen am stück zu nehmen?
hallo,
ich arbeite teilzeit in einem betrieb. ich habe eine 5 tage woche, meine arbeitszeiten sind von mo-fr. momentan habe ich sogar immer do frei. da ich ja einen teilzeitkraft bin, stehen mir 22 tage jahresurlaub zu. ich nehme lieber immer ein paar tage, anstatt 1 oder 2 wochen am stück. da ich ja nicht soviel urlaub habe und mir ein verlängerstes w.ende mehr bringt. jetzt kam meine chefin an und meinte das ich 1x im jahr mindestens 2 wochen am stück nehmen soll!!! das habe ich noch nie gehört und is mir völlig neu, außerdem is dann ja mein gesammt jahresurlaub fast schon weg. muss ich das als teilzeitkraft hinnehmen?
mfg
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Deine Chefin hat recht. Um einen wirklichen Erholungseffekt zu haben, ist es in den meisten Tarifverträgen so geregelt, dass mindestens 2 Wochen zusammenhängend zu nehmen sind.
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Laut Bundesurlaubsgesetz MUSS eine zusammenhängende Zeit von 14 Kalendertagen gewährt werden, sonst macht sich der Arbeitgeber strafbar.
Also ja, dein Chef darf dich 2 Wochen am Stück in Urlaub schicken.
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Ich glaube sie hat Recht. Ob Teilzeit oder nicht. Ich kann dich zwar verstehen. Doch Arbeit ist Arbeit. Und der Gesetzgeber schreibt eine Erholungsphase von 10 - 14 Tagen vor.
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http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesurlaubsgesetz
"Nur für den gesetzlichen Urlaub gilt das Stückelungsverbot des § 7 Abs. 2 BUrlG. Eine dagegen verstoßende Urlaubsgewährung ist unwirksam. Nach § 7 Abs. 2 S. 1 BUrlG ist der gesetzliche Jahresurlaub „zusammenhängend“ zu gewähren. Dies gilt nur dann nicht, wenn „dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen“. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, so sind zumindest 12 Werktage als Urlaub zu gewähren, § 7 Abs. 2 S. 2 BUrlG.
Nach herrschender Auffassung reicht ein bloßer Wunsch des Arbeitnehmers für die Zulässigkeit einer Stückelung nicht aus."
Urlaub dient der Erholung; deshalb sollte er auch zusammenhängend genommen werden.
M.E. ist das alles jedoch eine Frage der Absprache, wahrscheinlich wird Deine Chefin einen guten Grund haben, Dich darauf hinzuweisen - und 2 Wochen am Stück sind doch nur 10 Arbeitstage...bleiben doch noch 12 ;-)
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ich bin vollzeit-azubi, auch mir wird vorgeschrieben mind. 1 mal im jahr 12 urlaubstage am stück zu nehmen.
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Also "zwingen" ist ein harter Begriff.
An sich aber gilt, dass Urlaub zur Erholung genutzt werden muss/soll. Wenn du aber immer nur einzelne Tage nimmst, dient das nicht zur Erholung.
Hat was damit zu tun, dass du richtig von der Arbeit und dem Stress abschalten kannst. Folglich bist du gesünder und fällst weniger aus.
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Ja, das darf sie. Urlaub ist, wenn möglich, am Stück zu nehmen.
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Wenn der Betrieb in der Zeit zu ist dann musst du das machen ansonsten kann dich niemand dazu zwingen.
Kommentar von wolfman257wolfman257 26.04.2012falsch, lies mal die verschiedenen Tarifverträge und das Bundesurlaubsgesetz.
nicht Tarifvertrag, sondern Bundesurlaubsgesetz.