Frage
Grundsätzlich ist mit der Eintragung im Handelsregister der Firmenname geschützt. Sofern der Firmenname der eigene Familienname ist und der Familiename für Produktegruppe nicht markentechnisch geschütz ist (z.B. Müller für Milchprodukte), kann Firmenname doppelt eingetragen sein. In diesem Fall ist nach dem Firmenname (Bsp. "Baumann Bau") der Sitz zu nennen.