Antwort
Es gibt im Rechtssystem einen Taschengeldparagraphen; bzw. ist die Geschäftsfähigkeit einer Person gestaffelt und beschrieben.
Man kann sich als minderjähriger schon kleine Dinge ( Schulsachen, Süsswaren etc.)selbst kaufen, grössere (ab einen höheren Betrag) jedoch mit Zustimmung der Eltern. Gibt es keine Zustimmung können deine Eltern auf Rückgabe drängen, und der Verkäufer muss zustimmen.
Vorschlag: sprich darüber mit deinen Eltern.