Einfach probieren und nimm lieber eines von Ingolstadt und nicht von Köln ;) Schöne Grüße vom Meister aus Ingolstadt

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Keine Garantie für heruntergefallenes Handy?

Liebe Community,

ich habe vor einem Jahr in einem Handyladen ein Samsung Galaxy Ace 2 erworben, welches von Zeit zu Zeit immer mal wieder Software-Bugs aufwies: Touchscreen reagiert nicht (besonders blöd bei Anrufen, die man annehmen möchte), Telefonat wurde mitten in Gesprächen so gut wie jedes Mal abrupt unterbrochen , piep piep und weg; im Lautsprechermodus hört der Gesprächspartner mich nicht... . Zunächst dachte ich, dass es evt an meinem Netzbetreiber liegen könnte ( also nicht, dass der Touchscreen nicht reagiert), aber die anderen Fehler, was ich jedoch durch Tests mit anderen SIM-Karten ausschließen konnte, da die Fehler weiterhin auftraten. Ich habe mich dann also inklusive Rechnung, Originalverpackung, Kassenbon, schriftlicher Fehlerdokumentation auf den Weg zu dem Handyladen gemacht, wo man mir dann sagte, dass das Handy ja mal runtergefallen sein muss (kleiner mini-Sprung unten rechts am Display) und dass das der Grund für die Fehler des Geräts sei und es keine Garantieleistungen mehr beansprucht werden dürfen. Ich habe den Mann dann mal darauf hingewiesen, dass er um beurteilen zu können, ob der besagte Miniriss im Display bzw. die Erschütterung im Inneren des Telefons zu irgendwelchen Schäden (und wenn ja zu welchen), das Handy ja zumindes ansehen, bzw. zum ansehen einschicken müsste. Also in den Garantiebedingungen von Samsung selbst steht jedenfalls nicht , dass die Garantie erlischt, wenn das Handy herunterfällt. Und damit meine ich natürlich nicht, dass das Display in einem solchen Zusammenhang repariert werden muss - denn der Schaden ist dann ja darauf zurückzuführen, dass man sein Handy herunterfallen hat lassen. Ich kann mir halt nicht vorstellen, dass der Händler im Recht ist. Muss nicht innerhalb der ersten 2 Jahre überprüft werden, was mit dem Gerät los ist, wenn nicht klar ist, ob ein Garantiefall vorliegen könnte? Vielleicht kennt sich hier ja jemand gut mit Verbraucherrecht oder Garantien auf Elektrogeräte aus! Vielen Dank fürs lange Lesen!

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Wenn es dir nachweislich (was in diesem Fall gegeben ist) runtergefallen ist, ist der Händler im Recht und die Garantie erloschen. Da kann man nichts machen.

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Normalerweise reicht dieser für sämtliche Lebenslagen da es ein großer ist alles darüber bekommst du nur mit einer Jahrelangen Ausbildung.

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NEIN das darfst du weder anordnen noch durchführen dass darf nur ein Arzt oder Rettungsassistent.

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Nein du musst sie nicht wiederholen und nein du darfst mit der "normalen" Ausbildung gar nicht in einem RTW mitfahren dazu brauchst du eine spezielle Ausbildung.

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