Hallo..die beste chance ist die verlegung in den offenen vollzug.da besteht wenigstens eine chance auf vorzeitige entlsddung. offener vollzug ist theoretisch bis 60 monate gesamtstrafe möglich.jedenfalls bei ersttätern und kein btm delikt.aber fas entscheiden die herren der jva die da wären ein sozialarbeiter.psychologe.anstaltsleiter usw... aber man sollte immer von endstrafe ausgehen und über jeden tag früher dankbar sein. viel Glück für eure beziehung..wird nicht einfach

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der brief geht erst zur staatsanwaltschaft und evtl.zum zuständigen richter.die lesen ihn um zu überprüfen ob irgendwelche dinge den fall betreffend darin stehen. dann noch mal zur poststelle der jva,wo er auch gelesen wird.dannach bekommt er ihn. normalerweise dauert so etwas 1 bis 2 wochen.sind die o.g.herren aber schlecht gelaunt auch schon mal 4 wochen. alles was du beantragen willst(besuche,pakete usw)gehen über die sta. er muss allerdings seine paketmarken(ostern,weihnachten,jahrespaket)selbst in der jva beantragen. mfg

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also,tatsächlich ist es so das 95% der gefangenen in deutschland lieber in einzelhaft sitzen würden wenn es denn möglich wäre. egal mit wem oder wie vielen du zusammen bist,auf dauer fehlt dir die privatsphäre. also lieber allein,und das geht fast allen so. da es aber in den meisten deutschen gefängnissen keine plätze gibt sind die zellen überbelegt. so das sich 2 mann eine 8,5 qm zelle incl.toilette und waschbecken,tisch 2 stühle bett und 2 spinde teilen müssen. mfg

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also ,als erstes mal folgendes:in der regel werden taten die mit meheren begangen wurden ,als bandenverbrechen verurteilt und damit höher als einzeltäter..als jugendlicher etwas weniger als erwachsener,und wenn derjenige selbst zur tatzeit unter drogen stand gibt es noch weniger.aber um genaueres sagen zu können müsste man die anklage kennen die wahrscheinlich noch nicht bekannt ist,da die STA ja immer zeit hat. du solltest in kontakt mit seinem anwalt bleiben wenn es dich wirklich interessiert. ansonsten besser finger weg von solchen typen. mfg

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also,ganz klar ist das er kein umgangsrecht im knast hat...sollte er freigänger werden kann er versuchen übers jugendamt und gericht eins zu erwirken,was aber unter der vorgeschichte wohl nicht ermöglicht wird...wenn du sorgerecht und aufenthaltsbestimmungsrecht hast kannst du allein entscheiden wann und wo er sein kind sehen darf...keinesfalls musst du ihn im knast besuchen...mfg

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klar geht das..du stellst alle möbel an eine seite und deckst sie ab,dann schneidest du mit einem cuttermesser die ränder ein und entfernst die alte tapete..dann neu tapezieren...zum schluss nimmst du krepp-band,klebst die ränder nach unten ab und klebst mit einem zweiten band folie an die wände...d.h.du klebst das 2te band nur halb an,schiebst die folie drunter und drückst das band dann an..mfg

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geh davon aus das du pro anstrich(grundierung mit venti.lack)und 1 mal normaler aqua -lack je 80 bis 100 gramm pro qm verbrauchst...jetzt rechne dir einfach die qm zahl aus und du weisst was du brauchst..du musst allerdings tatsächlich nur 2 mal streichen..mfg

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Es gibt keine möglichkeit sofort rauszukommen..er hat die möglichkeit sine strafe im offenen vollzug abzumachen..das geht bis 60 monate,wird aber schwer wenn er sich nicht freiwillig gestellt hat,also auf flucht war oder während der verhandlung verhaftet wurde..

ausserdem entscheidet das die AL und der gefängnispsychologe sowie sein sozialarbeiter.

2/3 sind auch möglich,aber nur bei einer günstigen sozialprognose..das heisst Familie,arbeit usw.hilfreich wäre eine bescheinigung seines Arbeitgebers das der ihn

dringend braucht...ansonsten soll er dazu stehen was er getan hat und die strafe einfach absitzen..sicher hilft es ihm wenn du zu ihm stehst.

allerdings ist es leider so das 99%der beziehungen durch den knast kaputt gehen..

mfg

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wenn du verhaftet wirst kontrollieren die dich schon auf der wache komplett...also alles und nackt..in der jva wenn du dort eingeliefert wirst noch mal..weigerst du dich kommst du in eine beobachtungszelle..das geht dir nach 1-2 tagen so auf die nerven das du dich freiwillig untersuchen lässt..je nach knast kann es dir aber auch passieren das sie dich zwingen..das ist sehr unangenehm und hilft dir für deinen aufenthalt bestimmt nicht weiter.. also besser mitspielen,du hast eh null chance dagegen anzukommen:-))

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in u-haft eher nicht..liegt aber an dem zuständigen besuchsdienst und am jeweiligen gefängnis...und logischerweise an der anklage..wenns um drogen geht könnte das schwer werden weil die schmuggel vermuten... ansonsten sollte das kein problem sein..es sei denn er sitzt in bayern im hochsicherheitstrakt

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