Grundsätzlich gibt es keine Umtauschverpflichtung für den Einzelhändler, dies wird in der Regel aus Kulanz gemacht oder aktiv von den Firmen bworben.

So einfach die CD in das Regal stellen und verkaufen geht auch nicht, dabei will ich mal en ganezn steuerlichen Kram ausser acht lassen. Es geht ja schon damit los, das der EAN Code auf der CD nicht mehr passt, und die Märkte ja ein Warenwirtschaftssysthem haben. Spätetens da wird da wohl die EDV motzen.Und wenn du es versuchts, dann würde ich auch eher sagen, du hättest sie geschenkt bekommen.Wie hast du eigentlich festgestellt, das die CD nciht dein GEschmack ist, wenn sie noch Oroginalverpackt ist ? :-)

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