Moin, Ich bin in einem Handwerksbildungszentrum tätig und habe einen ähnlichen Fall zu bearbeiten. Die zuständige KH teilte mir mit, dass (ist eine Einzelfallentscheidung des Prüfungsausschusses) das Instrument der Externenprüfung angewandt werden kann. Dazu muss das 1,5fache der Ausbildungszeit einschlägig in einem Berufsfeld gearbeitet worden sein. Nachzulesen HWO.

...zur Antwort