Nein, das geht nicht. So eine Verpackung ist nicht für den Versand geeignet. Du bekommst Ärger. Nochmal ein größerer Karton, in den der kleinere gesteckt wird und viel Füllmaterial. Deine Pflicht als Verkäufer ist es, so zu verpacken, dass nichts kaputt gehen kann.
Durch den Zoll gehen alle, nur manche werden eben nicht verzollt. Wenn Du keine "Rolex" oder andere Marken als Plagiat bestellt hast, dürfte das keine Probleme machen.
Das Umstellen geht nur ein paar Stunden nach der Einstellung - dann geht nichts mehr.
Wenn der Käufer unversicherten Versand haben wollte, musst Du überhaupt nichts erstatten, auch nicht die Hälfte.
Nach aktueller Gesetzeslage endet die Haftung eines Privatverkäufers mit dem Einwurf der Sendung in den Briefkasten.
Hier gilt § 447 Abs.1 BGB. Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort (Wohnsitz des Verkäufers), so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
http://www.ebay.de/gds/Haftung-bei-Verlust-auf-dem-Postweg-Gefahruebergang-/10000000177201111/g.html?clk_rvr_id=750528983763
Das bedeutet, dass das Geld erst vom Bankkonto des Käufers gebucht werden muss, das dauert ein paar Tage. Das kann der Käufer nicht ändern. Nicht vorher versenden.
Retouren sind im Gegensatz zu Sendungen, die zugestellt, über Online-Sendungsverfolgung nicht vollständig verfolgbar. Denn Retourensendungen werden nicht einzeln bei der Übergabe gescannt, sondern in Corletten an den Verteilzentren oder einem Logistikzentrum gesammelt und dann gebündelt an den Auftraggeber übergeben.