Corpuls 300

Hi joniiiAKAjones,

Der Corpuls ist der "Volkswagen" unter den Defis. Hart im Nehmen, gut zu bedienen, ohen scharfe Ecken gut zu tragen und notfalls auch "abseilbar".

Ich habe mit ihm in feinen Dünensand, am Strand und bei Sturmflut gearbeitet. Man kann ihn bei Arbeitem auf z. B. Asphalt (VU) auch mal in Pfützen stellen oder bei Regen benutzen. Zugegeben, ich würde dann zwar nicht unbedingt defibrillieren wollen (obwohl das mit der Matte lt. Hersteller auch geht), aber meist braucht man ihn ja zur EKG-Kontrolle. Wenn man dann einen Patienten im "Unwetter" stabilisieren will und eben nicht gleich in den RTW einladen kann, z. B. wegen eingeklemmt oder weil der Pat. am Fuß der Böchung liegt und man den durch Regen aufgeweichten rutschigen Weg runter schon nur auf allen 4ren schaffte, dann kann man mit dem Corpuls in Ruhe EKG ableiten, während die FW versucht, mit Steckleitern o. ä. den Transport des Pat. in ein Fahrzeug vorzubereiten.

Den Lifepack würde ich ungern in Pfützen stellen oder in Matsch legen oder bei Starkregen benutzen. Durch die Form ist er meiner Meinung nach schlechter zu tragen und abzuseilen. Beim Kriechgang auf allen 4ren kann man sich auf den Corpuls stützen, der Lifepack muss getragen werden.

Bei Einsätzen, die "Spaß machen" im Sinne von "die harder" [Stirb langsam] ist der Corpuls dem Lifepach meiner Meinung nach um Längen überlegen.

Anders sieht es aus, wenn das Gerät z. B. in einer Arztpraxis oder auf einer Intensivstation eingesetzt werden soll. Hier sind die Outdoor-Eigenschaften unmaßgeblich. Dort finde ich den Lifepack besser, weil er schön flach an der Wand nicht so in den Raum hineinragt und im ganzen etwas "graziler" wirkt. Auch trägt er nicht so auf, wenn er an einem "Patiententisch" hängt. Die Überwachung von Schockraum zum OP gestaltet sich so beser, meine ich. Die orangene Außenhülle, des Lifepack kan nauch deswegen gleich nach Kauf in den Müll. Wenn die nötig wird, wäre ein Corpuls das Gerät der Wahl. Blöd beim Lifepak ist, dass das EKG-Bild meist verkehrt herum steht. Kann man es inzwischen drehen? Das Drehen geht beim Corpuls aber auch nicht, da sind die Geräte der neueren Generation schon fortschrittlicher, haben das Problem erkannt.

Wie auch immer, mein Fazit insgesamt:

Im "Rettungsdienst für Männer oder starke Frauen" hat der Lifepak nichts zu suchen.

Dort, wo die Helfer in offenen Sandalen oder OP-Clocks rumlaufen und der Defi nur zum Staubwischen aus der Halterung genommen wird, passt der Lifepak besser hin.

Falls Du Dich der 2. Benutzergruppe zugehörig siehst, sei gesagt, dass ich keinen Beleidigen will. Ich kenne beide Arbeitsplätze und weiß beide zu schätzen.

Da ich diese Rezension aber aus der Sicht des Rettungsdienst schreibe - diesem Thema war Deine Frage zugeordnet - stimme ich für den Corpuls.

Liebe Grüße, Werner Pühringer

...zur Antwort

.... jetzt mehr dazu:

Das Jugendamt darf keineswegs "mal eben so einfach" einer Mutter ihr Kind wegnehmen. Auch nicht, wenn die Mutter nicht volljährig ist, denn ...

  1. gibt es noch einen volljährigen Vater und
  2. stellt die Wegnahme eines Kindes immer einen so erheblichen Schritt dar, das diese Wegnahme IMMER von einem Gericht vorgenommen werden muss.

Zu 2.: Vor Gericht müssen alle Beteiligten gehört werden. Eile ist nicht geboten, da Dein Kind ja offensichtlich noch gar nicht da ist.Vor Gericht kannst Du Dich durch einen Anwalt vertreten lassen.Ich arbeite dazu mit Anwälten zusammen, auch eine Expertin für Familienrecht ist darunter. Der Anwalt arbeitet für Dich nebenbei kostenlos, da Du die Erstbertung über einen "Beratungsschein" bezahlt bekommst und dann das Amt den Anwalt zahlen muss, wenn die Sache offenslichtiilch ist.

Das Jugendamt darf nur dann das KInd ohne Gerichtsbeschluss wegnehmen, wenn Gefahr für das Wohl des Kindes besteht.

Diese Gefahr würde man vermuten, wenn z. B.:

• du drogenabhängig bist, • keine Eltern als soziale Stütze und Hilfe vorhanden sind,• der Vater unbekannt ist, sich nie blicken lässt oder als Gefahr wegen Drogen oder Vorstrafen angesehen werden kann,• oder ähnliche Faktoren unstreitig eine Gefahr vermuten lassen.

Alleine Deine Schulpflicht begründet das auch nicht, viele Schulen helfen den jungen Müttern und lassen Abitur und Kind realisierbar. Eine Mutter konnte sogar ihr Kind in die Schule mitnehmen, und sie wurde mit Hilfsangeboten überschüttet.

In einem intaktem sozialem Gefüge gibt es keinen Grund, weshalb das Jugendamt einer minderjährigen Mutter das Kind wegnehmen dürfte. Minderjährig heißt ja nicht "ohne Rechte". Du bist als Mutter immer eine juristisch ganz ganz wichtige Person und selbst dann, wenn das Jugendamt das Kind (auch z. B .nur "vorübergehend") wegnimmt, muss es so handeln, wie es mutmaßlich der Wunsch der Mutter entsprechen würde.

Auch wenn hier alle anderen etwas Gegenteiliges schreiben kann ich Dir 100%ig zuverlässig schreiben, das das so einfach nicht geht und deshalb die antworten vieler "Kollegen" schlicht und einfach falsch sind.

Man muss en Einzelfall betrachten, erst danach ist ein qualifizerites Urteil möglich.

Es kann also durchaus sein, dass in Deinem konkreten Fall das Jugendamt das Kind wegnehmen müsste (nicht dürfte, wenn wenn das Kind in Gefahr ist, dann muss das J.Amt das Kind in Sicherheit bringen). Sind diese Umstände abe rnicht gegeben, dann darf das J. Amt das nicht! Außer, Du erlaubst es freiwillg. da wird man dann ggf. versuchen, Dich zu einer Unterschrift zu drängen.

In meinem bishe rschlimmsten solchen Fall hat die J.Amt-MItarbeiterin sogar die Mutter im Wochenbett "bearbeitet", das die in Tränen ausbrach und fix und fertig war. dabei genießt die Mutter gerade im Wochenbett einen durch den Gesetzgeber ganz klar definierten "besonderen Schutz". Deswegen erstattete ich damals gegen die J.Amts-Mitarbeiterin Strananzeige und die wurde auch daraufhin aus der Behäörde entlassen. Parallel erkämpfte ich in einem wenig aufregendem Fall mit einer Anwältin den Wunsch der Mutter, und die hatte weder Vater, noch Eltern, die helfen konnten.

Damals wurde aber auch vereinbart - und das würde auch in Deinem Fall angezeigt sein - dass eine SPFH (Sozialpädagogische Familienhelferin, §§ 27 ff. SGB VIII = "Super Nanny") beauftragt wurde, regelmäßig die Familie zu besuchen und so sicherzustellen, dass Probleme gelöst werden können und keine Gefahr für das Kind besteht.

Diese Hilfe würde ich anraten.

Ansonsten helfe ich Dir sehr gerne, das Problem zu kösen, auch auf Ferne. Googel mich (Pühringer, DOWAS, Würselen) und ruf an oder maile mir.

Du kannst Dich auch an Bertungszentren in Deiner Nähe wenden, allerdings wird man dort immer geneigt sein, die Sichtweise des Jugendamtes zu vertreten, da viele dieser Stellen von der Behörde die Kunden kriegen und somit wirtschaftlich vom Amt abhängig sind.Ich empfehle da eher eine sozial motivierte junge Rechtsanwältin in kleiner Einzelkanzlei in Deiner Nähe.

Also, Kopf hoch, besprich das mal mit Deinen Eltern und Mann und melde Dich ggf wieder.

Ach ja: Meine Arbeit für Dich wäre natürlich kostenlos, das Telefonat sowieso.

Liebe Grüße und alles Gute,

Werner Pühringer (freiberufl. Sozialmanager)

[Damit Du den text schnell erhältst ohen Fehlerkorrektur - hier bitte ich um Nachsicht!]

...zur Antwort

Hi EdwardFreak,

die Trauerfeier ist, wenn sie gut ist, eine Gelegenheit, um Abschied zu nehmen und ein wichtiger Meilenstein in der Trauerbewältigung.

Deswegen ist es ganz und gar unverständlich, wenn dort "gespart" wird oder darauf verzichtet wird.

Ich bin Zeuge und mein leiblicher Bruder ist kath. Priester. Dipl. Theologe und inzwischen "Regionaldekan" (also schon fast Bischof). Bei Todesfällen im Verwandten- und Bekanntenkreis nahm ich auch an katholischen Trauerfeiern teil und es gibt riesige Unterschiede. Es gibt da bei den Katholiken die 0-8-15 Ansprache, wo nur der Name des Verstorbenen in einen Lückentext eingesetzt wird, aber auch richtig gute Trauerfeiern, wo "fähige" Priester wirklich Trost spenden und Trauerarbeit ermöglichen.

Diese Art von "guten" Trauerfeiern ist wichtig und auch wir Zeugen schätzen diese Möglichkeit sehr. Denn obwohl Jesus wusste, dass der den Tod überwinden und z. B. seinen Freund Lazarus auferwecken kann, wurde er doch sehr traurig und betroffen, als man ihm Lazarus Tod berichtete. Ebenso andere Diener Gottes. Das Wissen um die Auferstehung kann den Schmerz des Verlustes eben nicht auslöschen. Deshalb müssen alle Menschen bei Verlust eines geliebten Menschen trauern. Dabei zu helfen und Raum zu geben, ist für die Psyche der Zurückgelassenen wichtig. Das gilt wohl vermutlich für alle Menschen erdenweit.

Die Zeugen Jehovas fokussieren ihre Trauerfeier auf diesen Schwerpunkt. Es wird üblicherweise keine teure Beerdigung mit "Status-Symbolen" am Grab aufgefahren, sondern dort meist eher schlicht. Aber dafür gibt es eine Trauerfeier ("Traueransprache") im Königreichssaal. Dieser Saal ist immer trocken, warm, nicht zügig, groß genug auch für große Trauergemeinden, ... . Also kein Vergleich zu den oft nicht so behaglichen Friedhofskapellen oder Kirchen. Bei dieser Traueransprache wird wie bei den Katholiken die Möglichkeit geschaffen, Abschied zu nehmen und Trost zu spenden. Den Hinterbliebenen zu signalisieren. "Du bist ncht alleine in Deiner Trauer, wir trauern mit Dir!"

Ob man dann anschließend noch zu einem Beerdigungskuchen einläd - das mag jeder für sich entscheiden.

Das schöne an der Feier der Zeugen ist, das sie relativ wetterunabhängig ist, da die Zeit am Grab minimal ist und der Saal auch im kältesten Herbst einen angenehmen Aufenthalt zulässt. Außerdem bleibt alles recht preiswert, da auf Grab-Brumborium verzichtet wird und der Bruder, der die Ansprache hält, nichts kostet. Auch Saalmieten gibt es nicht.

Schließlich werden bei den Zeigen keine rhetorischen Fragen unbeantwortet im Raum stehen gelassen. Wir haben schließlich die Antworten, die sich vielen Katholiken nicht erschließen. Wir würden also nie fragen: "Warum, Gott, hast Du diesen Menschen so früh zu Dir geholt?"

Eine Gemeinsamkeit gibt es dann aber doch noch: Unsere Toten sind auch tot - zumindest vorübergehend ;o) !

Liebe Grüße, Werner Pühringer

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.