Es gibt natürlich die ärztliche Schweigepflincht die in diesem Fall gilt... Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen. Der Arzt darf dann Auskunft geben wenn ein konkreter Verdacht besteht dass der Schüler schwänzt. Diese Auskunft darf er aber nicht einem Lehrer geben sondern der Polizei wenn diese ihn fragt. In diesem Fall MUSS er sogar Auskunft geben, da er dich sonst beim schwänzen unterstützen würde und deswegen probleme bekommen könnte

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