Hallo,

1.) Der GdB muss mindestens 50 betragen.

2.) Der Schwerbehindertenausweis muss eins der folgenden Merkzeichen tragen.

G-erhebliche Beeiträchtigungen der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr.

aG-außergewöhnliche Gehbehinderung.

BI-Blindheit.

H-hilflos.

GI-gehörlos.

VB oder EB MdE mindestens 70 die vor dem 01.10.1979 berechtigt waren, unentgeldlich befördert zu werden.

Kosten: seit 2013

Halbjährlich:  36 €

Jährlich :        72 €

Kostenlose Beförderung im Nahverkehr.

Kostenlose Beförderung mit der Bahn mit Nahverkehrszügen ( außer IC, EC, ICE ) bundesweit.( Auch Privatbahnen. )

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Hallo,

das Versorgungsamt wird nach dem Einsatz von 2 Stents davon ausgehen, das eine Verbesserung eingetreten ist. Mir ist es so ergangen, nach dem Einsatz eines Schrittmacher. Die Wirbelsäule wird in der Regel, bis höchstens ein GdB von 30 bewertet. Beim Herzinfakt kommt es darauf an, inwieweit der Herzmuskel geschädigt ist. Ich hatte zwei Bekannte, der eine bekam nach 3 Infakten ein GdB von 30. Der andere nach 2 Infakte ein GdB von40.

Alles Gute

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