Wieviel Prozente stehen mir zu bei (herzinfakt mit 2 Stents,Wirbelsäulen leiden(hals,Rücken)?

6 Antworten

Hallo,

das Versorgungsamt wird nach dem Einsatz von 2 Stents davon ausgehen, das eine Verbesserung eingetreten ist. Mir ist es so ergangen, nach dem Einsatz eines Schrittmacher. Die Wirbelsäule wird in der Regel, bis höchstens ein GdB von 30 bewertet. Beim Herzinfakt kommt es darauf an, inwieweit der Herzmuskel geschädigt ist. Ich hatte zwei Bekannte, der eine bekam nach 3 Infakten ein GdB von 30. Der andere nach 2 Infakte ein GdB von40.

Alles Gute

Hallo SassyCupcake,

Sie schreiben:

Wieviel Prozente stehen mir zu bei (herzinfakt mit 2 Stents,Wirbelsäulen leiden(hals,Rücken)?

Hallo ich habe ein schreiben bekommen wo drin steht das ich 20prozent habe was ich mir irgendwie nicht vorstellen kann das,dass so richtig ist...was meint ihr?

Antwort:

Zunächst einmal ist es so, daß die Behinderung/Schwerbehinderung auf gar keinen Fall in Prozent, sondern ausschließlich in Grad der Behinderung (GDB) ausgewiesen wird!

Unter GDB 50 liegt keine Schwerbehinderung, sondern eine Behinderung vor!

Schwerbehinderung beginnt bei GDB 50 bis GDB 100!

Der GDB wird vom zuständigen Versorgungsamt durch den dortigen medizinischen Dienst auf der Basis der versorgungsmedizinischen Grundsätze und GDS/GDB-Tabellen nach Akteneinsicht in Ihre Krankenakte ermittelt bzw. bestimmt!

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versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html

Der Inhalt der eigenen Krankenakte muß entsprechende Fakten beinhalten, aus welchen Ihre gesundheitlichen Schädigungen glasklar ersichtlich sind! Optimieren und aktualisieren Sie also ggf. Ihre eigene Krankenakte und stellen Sie ggf. zusammen mit Ihrem Rechtsbeistand (VDK) einen Verschlechterungsantrag!

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erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

Was den GDB anbelangt, so werden einzelne gesundheitliche Schäden nicht einfach hochadiert, sondern es wird genau nachgeschaut, wo ggf. Überschneidungen vorliegen!

Siehe das VDK-GDB-Video:

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youtu.be/np1SB-fBsdE

Lassen Sie sich am Besten vom VDK beraten und unterstützen, außerdem kann der VDK beim Versorgungsamt eine Akteneinsicht geltend machen und so herausfinden, wo in Ihrer Beweisführung ggf. Schwachstellen enthalten sind!

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vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9196/der_schwerbehindertenausweis

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vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selbst betroffen

Die Bemessung richtet sich nicht nach den Krankheiten, sondern nach deren Auswirkungen auf das Leistungsvermögen. Von daher ist es möglich, dass deine Einstufung den Gegebenheiten entspricht, zumal bei zwei Krankheiten die Werte nicht einfach addiert, sondern in ihrer Gesamtwirkung betrachtet werden.Um eine hohe Bewertung zu bekommen, müssen die Krankheiten schon sehr deutliche Beeinträchtigungen mit sich bringen und außerdem Kreativität beim Ausfüllen des Antrages zum Zuge kommen. Wer hat denn deinen Antrag geschrieben?

Die Frage ist, was für gesundheitliche Einschränkungen bestehen. Wirbelsäule ist viel zu allgemein. Fast jeder hat Rückenbeschwerden. 

2 Stents heißt nicht, dass du schwerbehindert bist.