Hallo,

die MPU zu umgehen ist ja ein Thema, bei dem sich die Meinungen
scheiden und immer neue Diskussionen geführt werden. Da ich mir
mein eigenes Bild machen wollte habe ich mal gesucht und
folgendes gefunden.

Es gibt die 3. Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG), die
die vorangegangene Richtlinie (91/439/EWG) am 19.01.2013 aufgehoben hat.
(Quelle: Artikel 17 der 3. Führerscheinrichtlinie,  )

Nun gibt es in dieser Richtlinie den Artikel 11, der einen viel
zitierten Absatz enthält, der besagt, dass es den Einzelstaaten
gestattet sein soll die Anerkennung eines Führerscheins aus einem
anderen EU Staat unter Umständen abzulehnen. Dieser Artikel 11 galt
jedoch schon ab dem 19.01.2009. Also schon seit mehr als 6 Jahren. 2012
wurde dann folgendes Urteil vom europäischen Gerichtshof gefällt. Also
während Artikel 11 schon galt!

"Zur Anerkennung eines außerhalb einer Sperrfrist erteilten EU-Führerscheins bei Einhaltung des Wohnsitzprinzips"

So wurde für Recht erklärt: "Die Art. 2 Abs. 1 und 11 Abs. 4
Unterabs. 2 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung) sind
dahin auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat verwehren, die
Anerkennung der Gültigkeit des einer Person, die Inhaber einer ihr in
seinem Hoheitsgebiet entzogenen früheren Fahrerlaubnis war, außerhalb
einer ihr auferlegten Sperrfrist für die Neuerteilung dieser
Fahrerlaubnis von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten
Führerscheins auch dann abzulehnen, wenn die Voraussetzung eines
ordentlichen Wohnsitzes im Hoheitsgebiet des letztgenannten
Mitgliedstaats eingehalten wurde."

Wenn man sich damit beschäftigt oder auch einen juristischen Rat bei
einem Anwalt einholt, kommt man sicher weiter und bekommt wichtige
Informationen,um sich selbst ein Bild machen zu können. Einfach mal nach
mpu umgehen oder sowas suchen, da gibt es bestimmt nützliche Infos.

Mr. Dog

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Bonjour,

die MPU zu umgehen ist ja ein Thema, bei dem sich die Geister scheiden und immer wieder neue Diskussionen geführt werden. Da ich mir mein eigenes Bild machen wollte habe ich intensiv gesucht und Interessantes gefunden.

Es gibt die 3. Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG), die die vorangegangene Richtlinie (91/439/EWG) am 19.01.2013 aufgehoben hat. (Quelle: Artikel 17 der 3. Führerscheinrichtlinie,  )

Nun gibt es in dieser Richtlinie den Artikel 11, der einen viel zitierten Absatz enthält, der besagt, dass es den Einzelstaaten gestattet sein soll die Anerkennung eines Führerscheins aus einem anderen EU Staat unter Umständen abzulehnen. Dieser Artikel 11 galt jedoch schon ab dem 19.01.2009. Also schon seit mehr als 6 Jahren. 2012 wurde dann folgendes Urteil vom europäischen Gerichtshof gefällt. Also während Artikel 11 schon galt!

"Zur Anerkennung eines außerhalb einer Sperrfrist erteilten EU-Führerscheins bei Einhaltung des Wohnsitzprinzips"

So wurde für Recht erklärt: "Die Art. 2 Abs. 1 und 11 Abs. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung) sind dahin auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat verwehren, die Anerkennung der Gültigkeit des einer Person, die Inhaber einer ihr in seinem Hoheitsgebiet entzogenen früheren Fahrerlaubnis war, außerhalb einer ihr auferlegten Sperrfrist für die Neuerteilung dieser Fahrerlaubnis von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins auch dann abzulehnen, wenn die Voraussetzung eines ordentlichen Wohnsitzes im Hoheitsgebiet des letztgenannten Mitgliedstaats eingehalten wurde."

Wenn man sich damit beschäftigt oder auch einen juristischen Rat bei einem Anwalt einholt, kommt man sicher weiter und bekommt wichtige Informationen,um sich selbst ein Bild machen zu können. Einfach mal nach mpu umgehen oder sowas suchen, da gibt es bestimmt nützliche Infos.

Mr. Dog

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Nun, auch ich hatte mein 1. Mal mit einer Prostituirten. Ich war damals 19 und nun 8 Jahre später muss ich sagen, dass ich mir wohl doch die normale Variante gewünscht hätte. Der Grund dafür ist simpel. Das Verhältnis, dass du zum Sex entwickelst, wird nachhaltig beeinflusst. Ich will damit ich sagen, dass man es nicht tun sollte, allerdings muss ich sagen, dass es doch seine Spuren hinterlässt - wenn auch unbewusst.

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