Die Behörde kann dir deswegen die Ausstellung nicht verweigern, aber:

Die Behörde kann dich dazu auffordern, die Führerscheinprüfung noch einmal abzulegen. Wenn zwischen Fahrerlaubnisentzug und Antrag auf Neuerteilung mehrere Jahre vergangen sind, dann ist das nicht unwahrscheinlich.

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Um das ganze mal von der verkehrsrechtlichen Seite zu beobachten:

Hast du den Typen, dem du die Vorfahrt genommen hast, nur behindert oder gefährdet?

Wenn eine Behinderung vorlag, dann liegt eine geringfügige Ordnungswidrigkeit vor, für die es nur ein Verwarnungsgeld gibt. Das hätte in der Probezeit keine weiteren Konsequenzen. Anders sieht es aus, wenn du ihn gefährdet hast. Eine Gefährdung liegt vor, wenn er nur durch schnelles Eingreifen einen Unfall verhindern konnte (z.B. Vollbremsung). Das wird mit Bußgeld + Punkten in Flensburg geahndet und da es sich in diesem Fall um einen A-Verstoß handelt, kommen Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre oben drauf.

Das alles droht dir aber natürlich nur dann, wenn er dies zur Anzeige bringt und nach 3 Monaten ist diese Sache verjährt, wenn bis dahin kein Bußgeldbescheid ausgestellt wurde und nicht zwischenzeitlich ein Anhörungsbogen im Briefkasten landet. Es ist zwar unwahrscheinlich, dass jemand wegen so einer Sache zu den Behörden rennt und Anzeige erstattet, aber es ist theoretisch möglich und es gibt doch immer wieder Einzelfälle, wo jemand sowas wirklich macht. Da bleibt nur Abwarten und Tee trinken.

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Wenn du bereits eine Verwarnung + Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung erhalten und mindestens 2 Monate danach deinen dritten A-Verstoß begangen hast, dann folgt zunächst einmal der Entzug der Fahrerlaubnis und es wird eine Sperrfrist mit einer Mindestdauer von 3 Monaten verhängt.

Wenn du dann eine neue Fahrerlaubnis beantragst, ist die Anordnung einer MPU durchaus möglich. Es ist in diesem Fall aber nicht gesetzlich vorgeschrieben, das entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde nach eigenem Ermessen.

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine MPU aber auf jeden Fall, wenn dir die Fahrerlaubnis neu erteilt wird und du danach innerhalb der Restprobezeit erneut einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begehst.

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Es ist ein weit verbreiteter Fehler, die "Gefährlichkeit" eines Fahrzeugs nur anhand der Leistung zu beurteilen.

Die Leistung bestimmt in erster Linie die Höchstgeschwindigkeit deines Fahrzeugs. Für den "alltäglichen Fahrbetrieb" ist das Drehmoment viel relevanter. Es steht für die Kraft deines Motors und bestimmt u.a. die Beschleunigung. Das Drehmoment steigt zwar in Abhängigkeit von der Leistung, dennoch können zwei Autos mit gleicher Leistung große Drehmomentunterschiede aufweisen.

Ein Diesel-Pkw hat deutlich mehr Drehmoment als ein Benziner mit gleicher Leistung. Bei Fahrzeugen mit sehr hohem Drehmoment musst du als Anfänger sehr sorgfältig mit dem Gaspedal umgehen, weil die Beschleunigungskraft ziemlich groß ist. Da kann Gas falsch dosieren beim Einparken schnell dazu führen dass du mit voller Wucht gegen ein geparktes Auto krachst.

Aus meiner Sicht sind folgende Leistungsbereiche für einen Fahranfänger optimal:

Wenn es ein Benziner ist: 150-200 PS
Wenn es ein Diesel ist: 100-150 PS

Selbstverständlich musst du die Größe und die Karosserie des Pkws mit einbeziehen (Stichwort Leistungsgewicht). 150 PS ist bei einem Kleinwagen schon Oberklasse, während es bei einem Kombi der Anfang vom Mittelfeld ist.

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Es ist leider zu spät.
Du hättest damals, wenn überhaupt, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch erheben müssen. Jetzt ist er rechtskräftig (und damit nicht mehr anfechtbar); das hat dazu geführt dass die Führerscheinstelle das Aufbauseminar und die Probezeitverlängerung angeordnet hat. Da ein rechtskräftig geahndeter A-Verstoß vorliegt, kannst du keinen Einspruch gegen das Aufbauseminar einlegen.

Dass du für den Rotlichtverstoß damals keine Punkte bekommen hast, kann nicht sein, denn Verstöße ohne Punkte wirken sich nicht auf die Probezeit aus (für Rotlicht überfahren unter 1 Sek. gibt es laut Bußgeldkatalog 1 Punkt).

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Der Brief, in dem dir mitgeteilt wird dass du zum Aufbauseminar musst und sich deine Probezeit verlängert, kommt später von der Fahrerlaubnisbehörde. Es kann mehrere Wochen oder gar Monate dauern, bis dieser Brief kommt.

ob die vom Ordnungsamt auch sagen können, dass ich nur die Strafe zahlen muss und mir halt nichts weiteres erlauben darf

Das Ordnungsamt entscheidet nicht über deine Probezeit. Sobald du deine Strafe bezahlt hast, wird ein Punkt in Flensburg vermerkt. Das Kraftfahrtbundesamt informiert dann die für dich zuständige Fahrerlaubnisbehörde über diesen Vorgang; diese ordnet anschließend die Probezeitmaßnahmen an. Um ohne Verlängerung aus dieser Sache rauszukommen, müsstest du erreichen, dass das Bußgeldverfahren gegen dich komplett eingestellt wird (dann gibt's nämlich auch keine Punkte). Das dürfte aber ziemlich schwierig werden, wenn keine Umstände vorliegen, die einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid rechtfertigen.

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Auf dich kann noch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren zukommen. Das Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde zwar eingestellt, in diesem Fall ist es aber immer noch möglich den Vorfall als Ordnungswidrigkeit zu werten und entsprechend zu ahnden.

Du sagst, dass der Unfall passiert ist, weil du auf der nassen Straße ausgerutscht bist. Das könnte als "nicht angepasste Geschwindigkeit mit Unfallfolge" gewertet werden. In der Probezeit stellt das ein A-Delikt dar, du musst also tatsächlich mit Probezeitmaßnahmen (beim ersten Mal: Aufbauseminar + weitere 2 Jahre Probezeit) rechnen, falls du einen Bußgeldbescheid mit diesem Inhalt bekommst und dieser rechtskräftig wird.

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Nein, dafür gibt's keine Probezeitverlängerung. 25 € ist im Verwarnungsgeldbereich. Bei Ordnungswidrigkeiten mit Verwarnungsgeld gibt es keine Probezeitmaßnahmen. Einfach die Strafe zahlen und fertig.

Probezeitrelevant ist ein Verkehrsverstoß immer dann, wenn es Punkte in Flensburg gibt. Dies ist in der Regel der Fall wenn mindestens 60 € gezahlt werden müssen (ab 60 € spricht man nicht mehr von Verwarnungsgeld, sondern von Bußgeld).

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Hi, du verwechselst da etwas. Was dir beim zweiten Mal empfohlen wird, ist nicht eine MPU, sondern eine verkehrspsychologische Beratung. Eine MPU ist nicht freiwillig; sie wird angeordnet, wenn du eine Fahrerlaubnis (neu) beantragst und die Führerscheinstelle erhebliche Zweifel an deiner Fahreignung hat. Die MPU muss bestanden werden, damit du eine Fahrerlaubnis erhältst.

Erreichst du die dritte Sanktionsstufe in der Probezeit, wird dir die Fahrerlaubnis entzogen und es wird eine 3-monatige Sperrfrist angeordnet. Es kann sein, dass du für die Neuerteilung eine MPU machen musst, es ist in diesem Fall aber nicht vorgeschrieben. Das entscheidet die Führerscheinstelle.

Wenn du allerdings nach Neuerteilung der Fahrerlaubnis innerhalb der Restprobezeit erneut 1 A- oder 2 B-Verstöße begehst, wird eine MPU unweigerlich auf dich zukommen.

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Wenn die zugelassene Höchstgeschwindigkeit 50 km/h ist, muss die Gelbphase der Ampel drei Sekunden lang sein. In einer Sekunde legst du mit 50 km/h ca. 14 Meter zurück; das ergibt mehr als 40 Meter in drei Sekunden.

Es kann eigentlich nicht der Wahrheit entsprechen, dass du nur noch 10 Meter von der Ampel entfernt warst als diese auf gelb sprang. Solange es keine Hinweise darauf gibt, dass die Ampel nicht richtig funktioniert, wird dir ein Einspruch nichts bringen.

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Das hängt davon ab mit welcher Geschwindigkeit du zum Zeitpunkt der Abstandsmessung unterwegs warst.

Unter 80 km/h: Verwarnungsgeld, sonst nichts

Über 80 km/h: 100 €, 1 Punkt, Aufbauseminar, Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre

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Du darfst rein rechtlich betrachtet auch einen Lamborghini fahren, es gibt beim B-Führerschein keine Leistungsbegrenzung.

Mieten kannst du ein solches Auto theoretisch auch, in der Praxis wird das aber nicht klappen. Seriöse Autovermieter vermieten solche Supersportwagen nicht an Fahranfänger. Dafür wird in der Regel ein Mindestalter gefordert (meistens 25 Jahre), auch die Dauer des Führerscheinbesitzes kann entscheidend sein.

Also ja, du darfst einen Lamborghini fahren, aber dass dir jemand einen vermietet ist ziemlich unwahrscheinlich.

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Wenn du innerhalb der Probezeit eine Zuwiderhandlung begangen hast, die noch nicht verjährt ist, dann ja.

Hier gilt nämlich das Tattagprinzip, d.h. es zählt der Zeitpunkt des Verstoßes. Wenn die Probezeit zwischen dem Zeitpunkt der Tatbegehung und dem Zeitpunkt der Rechtskraft der Strafe abgelaufen ist, kommt es dennoch zur Verlängerung der Probezeit und zur Anordnung eines ASF.

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Das ist kein Fahren ohne Fahrerlaubnis, wie manche es hier behaupten, da es sich um einen Auflagenverstoß handelt.

Autofahren mit 17 ohne Begleitperson ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit 70 € und 1 Punkt in Flensburg geahndet wird. Darüber hinaus wird deine Fahrerlaubnis der Klasse B widerrufen und da es sich um einen A-Verstoß handelt, verlängert sich deine Probezeit um 2 Jahre und du musst ein Aufbauseminar absolvieren. Erst danach erhältst du deine Fahrerlaubnis zurück.

Falls du darüber nachgedacht hast, ohne Begleitperson Auto zu fahren: Auch wenn es keine Straftat darstellt, die Folgen sind erheblich. Lass es lieber.

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Klar könntest du das machen.
Nachteilig ist es eben in der Hinsicht, dass du dadurch keine Fahrpraxis sammelst und nach 2 Jahren quasi von vorne anfangen musst.

Auf der anderen Seite würde ich dir die Vorgehensweise, über die du hier nachdenkst, aus folgendem Grund empfehlen: Diese Haltung "oh man ich darf bloß keinen Fehler machen, jeder kleinste Fehler gefährdet meinen Führerschein" führt zu einer sehr zögerlichen, angespannten und ängstlichen Fahrweise. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit dafür, dass du Augenblicksversagen zum Opfer fällst (Augenblicksversagen bedeutet, dass du unwillentlich die dir obliegende Sorgfalt im Verkehr außer Acht lässt und dadurch Fehler bzw. Verkehrsverstöße begehst), um ein Vielfaches. Nicht selten führen Augenblicksversagen zu schweren Verkehrsverstößen, Gefährdungen oder gar Unfällen. Das Problem ist eben, dass, wenn dir das in der Probezeit passieren sollte, es den Behörden egal ist, wie du dazu stehst und wie sehr du es bereust. Dir drohen die gleichen Konsequenzen wie Rasern und Posern, die die Verkehrsregeln absichtlich missachten.
Eine Verlängerung der Probezeit hätte dann zur Folge, dass du noch weitere 2 Jahre ängstlich und angespannt fahren müsstest und dann wird das absolute Worst-Case-Szenario (Führerscheinverlust) tatsächlich immer wahrscheinlicher.

Warte ab, bis die Probezeit vorbei ist, danach kannst du ohne diese Angst ins Autofahrerleben einsteigen. Dann wirst du auch viel entspannter und optimistischer im Straßenverkehr unterwegs sein, was gleichzeitig zur Folge hat dass du deutlich sicherer fahren wirst.

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Das ATX-Kabel versorgt das Mainboard mit Strom, die PCIe-Kabel versorgen die PCIe-Steckplätze.

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Win+R -> msconfig eingeben -> dann in Autostart gehen. Dort sind alle Programme aufgelistet, die beim Start geladen werden. Es kann sein, dass beim Start zu viele gleichzeitig geladen werden müssen, was den PC währenddessen stark verlangsamen kann.

Nimm dort unnötige Programme raus (aber keine Systemprozesse!).

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Auf den Mainboards zeigt meistens der linke, immer gleich lange Bereich des PCIe-Steckplatzes meist in die Richtung, wo auch die externen Anschlüsse (Sound, LAN etc.) hinzeigen. Oft findest du aber auch Aufschriften auf dem Mainboard, die dir zeigen, um welchen Anschluss es sich handelt.

Zu deiner Frage über PCIe x... ich zitiere:

Entsprechend der Länge des Slots oder Steckplatzes von 25 mm, 39 mm, 56 mm oder 89 mm spricht man von PCIe-x1, PCIe-x4, PCIe-x8 oder PCIe-x16.
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Hey, deine Fragestellung verwirrt mich ein bisschen. Du schreibst "täglich 700 MB pro User", aber dann meinst du dass man nach dem kompletten Verbrauch dieser Datenmenge am nächsten Tag nur gedrosselt surfen kann? O.o Das passt logisch nicht richtig, denn eigentlich müsstest du ja dann jeden Tag eine neue Freimenge von 700 MB haben.

Wenn du sparsam bist, müssten 700 MB aber eigentlich völlig ausreichen, wenn du dich nicht gerade auf YouTube etc. rumbewegst. Du könntest ja, wie in anderen Antworten beschrieben, die Sperre umgehen, würde ich aber nicht empfehlen, denn wenn du erwischt wirst bist du dran...

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