Auch Serbien hat natürlich - wie alle Länder - eine Verwertungsgesellschaft. Daher wird auch ein Großteil der serbischen Musik in Deutschland über die GEMA vertreten, da es Gegenseitigkeitsverträge gibt. Mit der Nationalität der Urheber hat das nichts zu tun, sondern einzig mit dem Verwertungsvertrag, den der einzelne Urheber für sich mit der Verwertungsgesellschaft seines Landes abschließt.

Du kannst in jedem Land auch "GEMA-freie" Musik finden, was allerdings nicht bedeutet, dass die öffentliche Verwertung (Webradio) automatisch kostenfrei wäre. Du musst das dann in jedem Einzelfall mit den Rechteinhabern klären. Das ist übrigens auch der Grund, warum zahlreiche Radiosender auf "GEMA-freie" Musik verzichten: der Verwaltungsaufwand wäre viel zu hoch im Gegensatz zum Pauschalvertrag mit einer VG.

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44.100 Hz dürfte ausreichend sein, ansonsten ist auch 48.000 Hz als Samplingrate üblich (in CD-Produktionen). Das hat aber keinen Einfluss auf das Eigenrauschen dieses sehr preiswerten Kondensator-Mikrofones.

Sinnvoll ist ein möglichst hohes Einpegeln (natürlich ohne in den übersteuerten Bereich zu kommen), um den Rauschspannungsabstand möglichst groß zu halten.

Was meinst Du mit "welche Frequenz"? Was willst Du denn aufnehmen? Davon ist die EQ-Einstellung abhängig, nicht vom Eigenrauschen Deines Equipments.

By the way... laut Eigenbeschreibung ist dieses Mikrofon auf 16 Bit/48 kHz festgelegt.

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Nein. Das ist ein kommerziell verwertetes Musikstück. Sowohl die Komposition als auch Arrangement und die konkrete Musikproduktion sind geschützt. Mit größter Wahrscheinlichkeit kümmert sich um die Verwertung der Komposition ein Verlag und um die Verwertung der Werke eine Plattenfirma oder die Filmfirma selbst. Angaben dazu sollten im Abspann, auf der DVD oder bei der Filmdatenbank imdb zu finden sein.

Der Komponist - Hans Zimmer - gehört zu den wichtigsten englischen Filmmusikkomponisten. Sicher ist er nicht Mitglied der GEMA, sondern einer vergleichbaren Organisation in GB oder in den USA. Damit werden seine Werke in Deutschland bei öffentlicher Aufführung pauschal durch die GEMA lizensiert.

Die öffentliche Verwertung (also Aufführung) einer "arrangierten", also durch Dich (?) bearbeiteten Fassung, bedarf zusätzlich der Einwilligung der Rechteinhaber selbst. Entweder Hans Zimmer oder doch sein Musikverlag. Nur unveränderte Fassungen (Cover) dürfen ohne Nachfrage jederzeit öffentlich aufgeführt werden, sofern die fälligen GEMA-Gebühren gezahlt werden.

Was heißt eigentlich "die GEMA nervt"? Die GEMA besteht aus Musikurhebern, es ist eine Art Verein. Nerven Dich Komponisten oder das Urheberrecht an sich, das eigentlich gar nicht so kompliziert ist?

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Hi,

die Lizensierung über die GEMA ist kein Problem. Ich finde auch nicht,dass die Seite "extrem" unübersichtlich ist, denn bereits nach dem ersten Klick (auf "Musiknutzer") findest Du die passende Frage & Antwort: "Sie möchten CDs herstellen und/oder vervielfältigen?" Der passende Tarif heißt "VR-TH-1" - Link siehe unten.

Allerdings benötigst Du für die CD-Pressung natürlich die Genehmigung der Original-Urheber bzw. ihrer Verlage. Die GEMA ist NICHT für die Erteilung dieser Verwertungslizenzen zuständig, sie fungiert lediglich als Abrechnungsstelle. Du musst bei Veröffentlichung von Coverversionen auf Tonträger (oder als mp3) zwingend die Verwertungsrechte einholen.

Nur die - weitgehende originalgetreue - Liveaufführung ist ohne weitere Genehmigungen erlaubt. Hier genügt die Lizenzzahlung des Veranstalters an die GEMA, sofern die Originalurheber sich durch eine Verwertungsgesellschaft vertreten lassen.

https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_vra/tarif_vr_t_h1.pdf

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Natürlich, solche Urheberrechtsgesellschaften gibt es überall auf der Welt. Dort wäre es die PRS. Wenn allerdings keiner von den Musikurhebern Eurer Band Mitglied in einer Verwertungsgesellschaft ist - egal ob GEMA oder PRS - kann Euch das hier wie dort egal sein. Die GEMA ist ja nur für ihre eigenen Mitglieder tätig bzw. für die Mitglieder von Partnerorganisationen.

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Wie VirtualSelf schon richtig geantwortet hat, gibt es die "Verwertungsgesellschaft Wort".

Allerdings ist es ein Irrtum zu glauben, dass Verwertungsgesellschaften Dein Werk in irgendeiner Form "schützen". Dafür sind sie überhaupt nicht da. Solche Vereine sind lediglich Inkassobüros in Deinem Auftrag (so Du denn Mitglied wirst und einen entsprechenden Wahrnehmungsvertrag abschließt), die für Dich fällige Lizenzgebühren kassieren.

Als Musiker ist das ganz sinnvoll, wenn Deine Musik z.B. in unzähligen kommerziellen Radiosendern gespielt wird. Die GEMA sammelt das Geld dann für Dich dort ein, ganz vereinfacht gesagt.

Für Dich gilt einfach das Urheberrecht. Du bist - praktisch von Natur aus - der Urheber eines Werkes; wer das anzweifelt, müsste das Gegenteil beweisen. Wenn Dir jemand z.B. einen Artikel klaut und am Tag XY veröffentlicht, wird ganz schön auf die Nase fallen, wenn Du belegen kannst, dass Du den Artikel bereits selbst ein halbes Jahr vorher öffentlich verwendet hattest. Aber wie gesagt: die Beweislast liegt eigentlich bei dem, der die Urheberschaft anzweifelt. Falls Dir so etwas passiert, könntest Du Schadenersatz fordern.

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