Ich denke mal, hinter deiner Frage versteckt sich etwas anderes. Entweder du machst einen Scherz mit der Frage, dann kann man allerdings nicht darüber wirklich lachen (siehe die zahlreichen Antworte) Oder, du bist derjenige, der hypnotisiert werden sollte, wenn du willst. Mir scheint, es klappt bei dir nicht so richtig mit der Mädchenanmache und du suchst nach lösen. Ich bin allerdings kein Sextherapeut, aber für die Stärkung deines Selbstbewusstseins gibt es sehr gute Methoden in der Hypnose. Lass dich beraten; vielleicht genügt schon ein Flirtkurs.

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Na ja, alle haben weniger oder mehr recht! Der Punkt ist, dass, wer sich nicht auf den Zustand einlässt, auch nicht hypnotisiert werden kann. Das Thema dabei ist nur, dass der Zustand in Hypnose angenehm empfunden wird und der Mensch nicht gerne solche Komforträume verlässt. Deshalb nehme ich JPS (siehe seine Antwort) die Schilderung auch ab. Es ist eine Frage des Willens. Lass dich drauf ein und du wirst erleben, wie es ist. Nehme dir die Angst vor ETWAS, das nicht Angst machen will.

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Beide Antworten können richtig sein, müssen es aber nicht. Vorstand und Vorstandssprecher müssen zunächst als Institution in der Satzung, in einer Geschäftsordnung vorgesehen sein. Dort sind auch die Aufgaben definiert. Danach ergeben sich die Zuständigkeiten. Der Vorstandssprecher kann nur Pressechef sein, er kann aber auch dann Sprecher sein, wenn der 1. Vorsitzende verhindert ist, "zu sprechen". Evt. weil er stumm ist, abwesend oder verhindert ist. Aber , wie gesagt, es muss in einer Satzung oder Ordnung eine solche Funkton vorgesehen sein. Der 1. Vorsitzende haftet stets für das, was er selbst oder der sogenannte Vorstandssprecher von sich gibt. Also Vorsicht ist geboten. Es kommt auf die Aufgabenverteilung an.

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