Hallo, nun zu meiner Frage: vor einigen Wochen haben wir eine Deutschklausur geschrieben, wobei die Fragestellung wortwörtlich mit Lösung im Internet stand. Einige Schüler haben sich natürlich während der Klausur an dieser Lösung bedient, wurden aber nicht erwischt. Nun haben einige Schüler schon die Klausur zurückbekommen, diejenigen bei denen ein Täuschungsversuch vermutet wird jedoch nicht.... Die Lehrerin will eventuell nachschreiben lassen. Kann sie das überhaubt, weil eigentlich muss Sie es ja den Schülern beweisen, sie hat die ja nicht während des Schreibens erwischt? Gilt hier auch: Im Zweifel für den Angeklagten? Danke für eure Hilfe...