Schrecklich welches Rechtsverständnis manche Leute haben und mit welcher Selbstsicherheit die eigene Meinung ohne jegliches Fachwissen vertreten wird...

Daher in aller Deutlichkeit: das deutsche Recht kennt kein generelles Rücktritts- oder Umtauschrecht! Das viele Geschäfte dennoch Waren zurücknehmen erfolgt rein aus Kulanz.

Da oftmals das "Rückgaberecht" bei Ebay zur vermeintlichen Begründung angeführt wird kläre ich auch diesbezüglich auf: In verschiedenen Geschäftsformen wie z.B. Fernabsatzverträgen (Vertragsschluss lediglich über Internet, Telefon etc.) aber auch bei Haustürgeschäften existiert ein WIDERRUFSRECHT. (Vgl. §§ 312 ff., 355 ff. BGB).

Bei Kaufverträgen besteht grundsätzlich nur im Falle eines Sachmangels eine Rücktrittsmöglichkeit, jedoch auch nur unter den Voraussetzungen der vorherigen fehlgeschlagenen oder unmöglichen Nacherfüllung (= entweder Neulieferung oder Nachbesserung).

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