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Antwort
Hi,
also die wichtigste und die einfachste Antwort ist hierbei, dass Taxen grundsätzlich zu den öffentlichen Verkehrsmittel gehören - mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten (Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflicht). Das alles gilt für Mietwagen oder wie auch immer sie sich nennen nicht. Der Grund für die immer stärkere Verbreitung von Mietwagenunternehmen, liegt in der gesetzlich vorgegebenen Beschränkung der Taxikonzessionen. Mietwagenkonzessionen können in unbegrenzter Zahl beantragt werden. Beide Beforderungsformen haben Vor- und Nachteile, das bleibt aber Geschmacksache.
VG von einem Taxler