Gewagte These: es kommt auf die Amtsbezeichnung an (z.B. Polizeihauptkommissar wäre A 11 Besoldung), Familienstand (z.B. verheiratet mit 1. Kind), Dienstalterstufe (z.B. 41) , Steuerklasse und Tätigkeit (z.B. Wachdienst kommt Zulage hinzu) an. Also kann ich dir keine konkrete Zahl nennen. Dazu müßte man allle Faktoren kennen. Grundsätzlich kann man sagen, daß man als Polizeibeamter (NRW) ca. 1-2 Besoldungsstufen zu anderen Beamten (z.B. Lehrer) rechnen muß. Kennst du einen Lehrer (z.B. Realschule A 12), so ist die Summe vergleichbar mit einem analogen Polizeibeamten A 10. Dies liegt u.a. an einer Polizeizulage und Freie Heilführsorge. Wir sagen immer: "Mäßig, aber regelmäßig!" Reich kann man hier nicht werden. Wenn an die negativen Seiten aufzählen würde, gehe lieber zum Finanzamt oder Gemeinde, als auf der Straße für das Geld den Kopf hinzuhalten.

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Die Aufgaben der Landespolizeien sind die " "typischen" und das, was man gemeinhin unter die "Polizei" versteht. Polizei ist grundsätzlich Ländersache. Nach dem 2. Weltkrieg wurde statt einer Armee dann der Bundesgenzschutz ins Leben gerufen, welche die Grenzen der jungen Bundesrepublik kontrollieren und auch verteidigen sollten. Daher war der BGS auch u.a. mit MG's, Granaten usw. ausgerüstet und die Landespolzeien nicht. Die Aufgaben haben sich jedoch immer mehr angeglichen (z.B. Strafverfolgung, Gefahrenabwehr. Die Länder fassen die Aufgaben ihrer Polzeien in Polizeigesetzen (z.B. PolG NRW) zusammen. Die BuPo hat ebenfalls solch ein Gesetz. In die BuPo wurde die Bahnpolzei eingegliedert. D.h. grob gesagt: BuPo ist zuständig auf Bahnkörpern; Flughäfen; Zollgrenzbezirken oder auf Anforderung der Länder zur Unterstüzung (z.B. Demo's; Fußball). Alles andere die Länderpolizeien. Für die Euregio findet jedoch eine recht enge (es wird immer besser ;-)) Zusammenarbeit statt.

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