Die LED-Ambient Beleuchtung darf nicht:

– den Fahrer blenden

– andere Verkehrsteilnehmer blenden

– Ein Sondersignal simulieren (pulsierendes gelbes, rotes oder blaues Licht)

– Mit Stroboskop-Effekten scheinen

außerdem müssen folgende Störungen ausgeschlossen sein:

– Herabhängende Kabel im Fußraum

– Wackelkontakte oder sonstige Elektrikschäden

– Verwendung nicht zulässiger Leuchtmittel (z.B. 500W Halogenstrahler)

Solange diese Kriterien erfüllt sind, ist ein Betreiben der Fußraumbeleuchtung, auch während der Fahrt, zulässig.

Quelle: https://www.autoteileprofi.de/ratgeber/led-fussraumbeleuchtung-4114

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vollkommen in ordnung ich glaub des ist die hugo ice von viazoni

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