Ich hatte nicht erwartet hier so eine Diskussion loszutreten. Ich kann mich nur noch mal wiederholen ich achte sehr wohl darauf das mein Hund nicht überall sein Geschäft macht.ich kann mich aber leider nicht davon frei sprechen das das nicht immer klappt. Der besagte weg wird vom Eigentümer nicht gepflegt,das Unkraut wächst teilweise links und rechts vom weg 1/2 Meter hoch. Die Hunde der Eigentümer urinieren des öfteren auf den weg genauso wie sie ihre Geschäfte im Garten hinterlassen.Der welpe darf natürlich nicht mit in den kiga allerdings gibt es einen Vorraum in dem er mit absprache suf mich warten darf das ist auch nur eine lösung bis er alleine bleiben kann.Meine Frage bezog sich nicht darauf ob es in Ordnung ist seinen Hund überall hinmachen zu lassen, sondern ob der Eigentümer von sich aus ein Verbot aussprechen darf bzw. Schilder aufstellen darf auf dem mit rechtlichen Konsequenzen gedroht wird  obwohl die polizei ihm erklärt hat das das vorhandene Wegerecht sich nicht auf Zweibeiner beschränkt. Es geht auch um die Art und Weise. Mein Hund hat nämlich an dem Tag nicht auf den weg uriniert,dafür gibt es Zeugen. Er hat in den zwei Monaten den wir ihn haben vielleicht 1-2 ein pfützchen  hinterlassen und das obwohl ich den weg täglich 2× benutze.Und es ist auch nicht der erste Vorfall die Polizei ist mindestens einmal im Monat vor Ort. 

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Nochmal ich achte darauf das der Hund seine Geschäfte nicht auf dem weg oder anderen Wegen verrichtet. Leider lässt es sich bei einem Welpen nicht immer vermeiden. Das Ordnungsamt meint zu der Situation das man als Hundebesitzer verpflichtet ist den Hund an der Leine zu führen und Kot zu entfernen. Es geht dem Eigentümer nicht um die Kinder das könnt ihr mir glauben, den zu jeder Abholzeit werden beide Hunde am Zaun entlang gehetzt um lautstark ihr Revier zu verteidigen. 

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