Das soltle Dir weiterhelfen.

ANTWORT VON SpediHAJ SpediHAJ 13.06.2011 - 10:00 Japan gehört bekanntlich nicht zur EU und somit auch nicht zur Zollunion. Beim Internetkauf gibt es hier einige einfache Freigrenzen:

Bis 22€ fallen keine Einfuhrabgaben an.

Bis 150€ fällt nur Einfuhrumsatzsteuer an (19%; einige ermäßigte Waren wie Bücher 7%, gerechnet wird auf Warenwert + Versandkosten).

Ab 150€ fällt neben der Einfuhrumsatzsteuer auch ein spezifischer Drittlandszollsatz an, der richtet sich aber nicht nach dem Land, sondern nach der Ware (Handys sind z.B. zollfrei, auf Bekleidung ist ca. 12,5% usw.), Ggf. nach dem Land kann es aber auch Antidumpingzölle oder Zollvergünstigungen (Abhängig von sog. Präferenzpapieren) geben.

Bei der Bewertung, ob diese Wertgrenzen eingehalten werden, kommt es lediglich auf den reinen Warenwert an (ohne Versandkosten). Musst Du aber z.B. bei 100€ Warenwert Einfuhrumsatzsteuer zahlen, werden zusätzlich zum Warenwert auch die Versandkosten versteuert (man spricht dann auch von der Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer bzw. Zoll).

Hier die Webseite des Zolls dazu: http://www.zoll.de/faq/postverkehr/internethandel/index.html#internethandel1

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Nimm deine Freundin mit, welche Dir Tinder empfohlen hat und habt Spaß.

Es ist nichts dabei sich mit Menschen zu treffen/zu reden welche man bisher nicht kannte.

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