du mußt unterscheiden zwischen dem vertrag, den du mit der fahrschule abgeschlossen hast - der ist eigentlich bis zur Kündigung gültig - und der Laufzeit deines Antrags beim straßenverkehrsamt. Ich schätze mal, du meinst letzteres. Nach einreichen deiner Papiere erteilt das straßenverkehrsamt einen Prüfauftrag an den Tüv. (Dekra in den annektierten Ostgebieten) Dieser Prüfauftrag bleibt ein Jahr gültig. Wahrscheinlich hast du eine rechnung vom Tüv über die Gebühr für die theo. und prakt. Prüfung bekommen. Ab diesem Datum hast du ein Jahr lang zeit deine theo. Prüfung zu bestehen,dann verlängert sich der Prüfauftrag um ein weiteres jahr ab diesem tag. sollte der Prüfauftrag auslaufen, weil du ein jahr nix getan hast, musst du erneut einen antrag beim straßenverkehrsamt stellen - und nochmal bezahlen.

...zur Antwort

mit zahlen des grundbetrags erwirbt man auch das recht 14 mal zum unterricht zu gehen. dieses recht verfällt auch nicht. der vertrag kann aber gekündigt werden. dann wird abgerechnet und die nicht in anspruch genommene leistung muß ausgezahlt werden. wennder fahrschule keine aufwände entstehen, darf sie auch nix in rechnung stellen.

...zur Antwort

wieso bist du überhaupt durchgefallen? hast du dich etwa nicht mit dem thema auseinander gesetzt? der gutachter gibt in der regel eine empfehlung. steht auch in deinem gutachten drin. nicht durchgelesen? es ist mindestens eine dauer von 6 monaten, aber wenn man sich wirklich blöde angestellt hat sind es meist 12 monate, zum beispiel bei harten drogen wie ectasy oder kokain. man geht da doch nícht auf gut glück hin man. lass dich mal von einem fachmann beraten. kennst du keinen? ich schon.

...zur Antwort

das wort rückhalteeinrichtung ist ein oberbegriff für alle dinge in einem fahrzeug, die aktiv dazu beitragen ein vorwärtsschnellen des körpers bei einem unfall zu begrenzen. der gurt ist nätürlich die bekannteste und auch wichtigste komponente. es gibt aber auch noch den gurtstraffer und selbstverständlich den luftsack (airbag).

...zur Antwort

die führerscheinstelle, wo du deine fahrerlaubnis beantragt hast, erteilt einen prüfauftrag bei einem bestimmten tüv. dort mußt du dann auch deine prüfung machen, weil nur dort deine daten gespeichert sind, woanders bist du überhaupt nicht im computer erfasst. wenn du woanders machen willst mußt du das bei der führerscheinstelle melden. dann müssen die den prüfauftrag zurückfordern und der neuen tüv-stelle den erneuten prüfauftrag erteilen. könnte mir vorstellen, dass das geld kostet. aber warum willst du das denn überhaupt dort machen? die fragen sind in der gesamten bundesrepublik gleich.

...zur Antwort

quäl dich nicht lange rum. vielleicht solltest du zunächst mit deinem fahrlehrer über deine sorgen sprechen, vielleicht kann er deine sorgen nachvollziehen und ändert sich. wenn du darauf keinen bock hast lass dir sofort einen neuen fahrlehrer zuteilen, schließlich darfst du nicht vergessen, dass du kunde bist und somit die brötchen deines fahrlehrers bezahlst. solltest du auch im büro nicht ernst genommen werden rate ich dir schnell die fahrschule zu wechseln. aber bitte erkundige dich vorher bei freunden, bekannten und mitschülern oder arbeitskollegen welches die beste fahrschule im ort ist und dann schau bitte nicht auf den preis, denn der sagt nur wenig über den endpreis aus. viel wichtiger ist eine gute ausbildung, die spaß macht - lachen erlaubt!

...zur Antwort

Fahrschulen dürfen ausbildungsinhalte bis zu zwei jahren anerkennen. DÜRFEN nicht müssen. Ausbildungsinhalte sind theorieunterrichte und fahrstunden sowie sonderfahrten. Sachen die älter als zwei jahre zurückliegen dürfen im allgemeinen nicht anerkannt werden. maßgebend ist immer das datum auf der ausbildungsbescheinigung. und dort steht in der regel das datum des letzten unterrichts/fahrstunde. es kann also durchaus etwas anerkannt werden, dass älter ist als zwei jahre!

...zur Antwort

A b e n t e u e r l i c h ! ! ! Und eine frechheit obendrein. zu allererst solltest du dich bei seinem Chef beschweren. Wenn der dich ernst nimmt gibt er dir sofort einen anderen Fahrlehrer oder macht es gleich selbst. aber eigentlich kann ich mir nicht vorstellen, dass seine chef nicht von den leistungen weiß, denn du wirst kein einzelfall sein. warum hast du dich eigentlich nicht früher gewehrt? diesen vorwurf mußt du dir gefallen lassen. jedenfalls steht dir eine beschwerde bei der aufsichtsbehörde zu. in der regel ist das für Stadtfahrschulen das ordnungsamt im rathaus oder bei dorffahrschulen der Landkreis und dort der amtsleiter des straßenverkehrsamtes. von denen bekommst du zwar kein geld zurück aber andere die nach dir kommen werden geschützt. tja, mit geld zurück sieht's eh eher düster aus. du hast einen ausbildungsvertrag unterschrieben. ein sogenannter werkvertrag. dabei hast du keinen anspruch auf erfolg. also wie beim arzt. er kann deinen krebs behandeln aber ob das erfolg verspricht ist egal. geld bekommt er trotzdem. Aber vielleicht gibt es doch eine möglichkeit. aber nur wenn du noch keine 18 bist und deine eltern nicht unterschrieben haben. dann bekommst du das ganze geld zurück.

Das beste wird sein, du erkundigst dich bei deinen bekannten, freunden, mitschülern und verwandten wer die beste fahrschule in deinem ort ist und gehst dann dort hin. bitte guck nicht auf den preis - ne billige ausbilung hast du ja nun schon hinter dir. wenn du bei diesem fahrlehrer bleibst fällst du garaniert nochmal durch. der vollidiot konnte dir ja nicht mal sagen wo deine schwächen sind, was willst du denn jetzt bis zur nächsten prüfung üben??? wie hast du das so lange ausgehalten. man man man

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.