Es geht um eine Bekannte: Sie hat sich vor ungefähr 1,5 Jahren bei einer Fahrschule angemeldet und diese Anfangsgebühr von ca. 270 euro bezahlt..da sie aber nicht weitergemacht hat, bzw. nur 2 theoriestunden besucht hat ( aber auch eine weile im ausland war) stellt sich nun die frage, ab wann man die anfangsgebühr nochmal zahlen muss,bzw. ob man als angemeldeter irgendwann "abläuft" ...oder kann man auch nach z.b. drei jahren einfach zur fahrschule gehen und weitermachen?? danke für informationen

die anmeldung läuft nach 2 jahren ab. Und ab da muss neu bezahlt werden. Schöne Grüße Oli

Ist unterschiedlich, steht aber im Vertrag deiner Freundin.

ich meine die frist läuft nach 2 jahren ab .. dann muss man neu zahlen
kaesbrot am 4. September 2009 14:31 Ist von Fahrschule zu Fahrschule unterschiedlich.

In den meisten Fahrschulen muß man sich nach einem Jahr wieder anmelden.

Bei mir war es das gleiche, angemeldet, ein paar mal da gewesen und das wars dann. Ich bin nach ca 3 Jahren wieder dort gewesen und musste nur 100 € von ursprünglich 250€ Gebühren zahlen, aber das ist wohl auch von Fahrschule zu Fahrschule anders.

Das sollte in ihrer Anmeldung, sprich in dem Vertrag, eigentlich geklärt sein. Sonst muss sie halt anrufen. Vielleicht sind die ja auch kulant, wenn sie sonst zu einer anderen Fahrschule geht. Könnte ich mir gut vorstellen.

also sehtest und erste hilfe kurs läuft nach 2 jahren ab und bei der fahrschule kann ich mir vorstellen dass die das auch so handhaben. fragt doch einfach nach